(13.10.2023, 14:54)cubanpete schrieb: Korrekt. Allerdings nur ein Steuerding, mit Verlust darf man vorher verkaufen. Beide Verkäufe waren im Verlust und beide habe ich weniger als 6 Monate gehalten. Wie gesagt, bisschen aufgeräumt. Und man muss viele Kieselsteine aufheben um mal einen Diamanten zu erwischen...
Ich habe mir nochmals das sogenannte Villiger Kreisschreiben von 2012 durchgelesen und da steht tatsächlich als Punkt 1:
Zitat:Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate.
Irgendwie hatte ich falsch in Erinnerung dass man nur kurzfristige Gewinne nicht aber Verluste sein lassen sollte. Ich werde also die entsprechende Formel ändern und auch Verluste erst nach 6 Monaten realisieren. Lieber ein paar Verluste mehr als zu riskieren dass ich meine Kapitalgewinne versteuern muss. Verluste können nur 100% sein, die Diamanten bringen aber manchmal steuerfreie 1000%.
Hier das Villiger Kreisschreiben der Schweizer Steuerbehörde:
https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/do...2012-d.pdf
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