(07.01.2024, 00:05)Speculatius schrieb: Ist halt genau so wie mit den ganzen Tradern und Zockern, die rumjammern, daß durch die Verlustbegrenzung nach § 20 EStG ihre Existenz als Trader bedroht würde....Hallo? DAX auf Rekordhoch, die schwimmen alle im Geld, und dann noch jammern?
Die VVB gilt nur für Termingeschäfte. Da behaupte ich immer noch das das auch nur deshalb durchgegangen
ist weil diejenigen die dem zugestimmt haben, nicht verstanden haben zu was sie zustimmen bzw. das sie
Cum-Ex und Umsatzsteuerkarussellen einen Riegel vorschieben.
Würde man das auf die Landwirte übertragen dürften die dann nur noch 20.000 Euro Kosten anrechnen -
obwohl sie 80.000 Euro Kosten hatten - und dann für die 60.000 Euro Kosten die sie nicht anrechnen
dürfen dann auch noch Steuern zahlen....
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