Es ist grundsätzlich schon im der Entscheidungsfreiheit jedes Wirtschaftssubjektes, mit dem es Verträge auf freiwilliger Basis eingehen will. Es besteht kein Kontrahierungszwang.
STAMMTISCH und Meinungsfred
|
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste