(24.04.2024, 09:47)Speculatius schrieb: Ich hänge keiner an, sondern bei mir ist wichtig, WIE der Reichtum erworben wurde. Zu Lebzeiten darf sich für mich jeder durch seine Tätigkeit - welche auch immer diese ist - grenzenlos bereichern. Danach ist Schluß. Große Erbschaften in Millionen- oder Milliardenhöhe würde es somit nicht geben bzw. würden zu 100 Prozent besteuert. Für echte Familienbetriebe - Betonung auf ECHT, also wo was produziert wird - gelten Ausnahmen, aber nicht so was wie Cash- oder Immo- oder Speculatius-GmbHs und so'n Scheiss.
Aber wie könnte man das rechtlich unterscheiden?
(24.04.2024, 10:09)EMEUV schrieb: Es kommt nicht darauf an, dass Geld in die Wirtschaft fließt, sondern das sinnvoll investiert wird.
Das stimmt schon. Ist es sinnvoller z.B. wenn ein Mehrparteienhausbesitzer Geld zu Verfügung hat oder ein lokaler Händler/Handwerker/Unternehmer. Soll so sein dass von dem Geld von Vermögenden das meiste irgendwo angelegt wird, je höher das Vermögen desto weniger fliesst in eine wirtschaftliche Investition. Bei lokalen Unternehmern bin ich unsicher, es gibt sicherlich auch da solche und solche. Ich würde tippen die Quote geht mehr in Richtung Gewschäftsinvestition.
Also du würdest dies als Richtmassstab nehmen oder hab ich das falsch verstanden?
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.