(31.08.2024, 13:50)Speculatius schrieb: Ich warte nur darauf, bis nach der Sachsen- und Thüringenwahl die Anwälte der jüngst abeschobenen afghanischen Straftäter*Innen (wie viele *Innen waren jetzt nochmal dabei? Egal.) vor den EGMR ziehen und die sofortige Rückführung aller nach Deutschland verlangen, weil doch im Land der bösen Taliban Folter und Todesstrafe herrschen und keiner - nicht mal schwerste Straftäter - dorthin abgeschoben werden dürfen. So sieht es jedenfalls der EGMR. Kein Problem für die Anwälte, hier Recht zu bekommen.
Also, Frau Nänci, schon mal den Dreamliner vorbereiten für die Rückholung....
Ob die Rückgeholten dann auch die 1.000 Euro Handgeld wieder zurückzahlen müssen? Ach, das haben die schon ausgegeben - na dann natürlich nicht.
Geliefert wie bestellt.
https://www.n-tv.de/politik/Abgeschobene...94951.html
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Hackfleisch kneten ist wie Tiere streicheln.
Nur später... ;-)
Wer Frauen versteht, kann auch Holz schweißen.
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