(31.08.2024, 14:09)gelbfuss schrieb: Geliefert wie bestellt.
https://www.n-tv.de/politik/Abgeschobene...94951.html
Wobei es in diesem Einzelfall ja wegen einer kommenden Vaterschaft seiner deutschen Partnerin passieren soll.
Ich meine aber das generelle Abschiebeverbot nach Afghanistan gemäß Art. 3 EMKR. Da steht zwar von einem Abschiebeverbot gar nichts drin, aber die Richter des EGMR sehen das so. Von daher - klarer Fall.
Mittlerweile haben wir uns allerdings vom Rechtsstaat zum rechtsfreien Staat gewandelt. Es gibt Vorschriften - zum Beispiel Dublin III - die der Staat anwenden müsste, es allerdings nicht tut, warum auch immer.
Insofern könnte man dann ja auch mal sagen: der EGMR mag entscheiden was er will, wir kümmern uns nicht mehr drum.
Und dann? Wie viele Divisionen hat der EGMR?