(31.08.2024, 14:22)Speculatius schrieb: Wobei es in diesem Einzelfall ja wegen einer kommenden Vaterschaft seiner deutschen Partnerin passieren soll.
Ich meine aber das generelle Abschiebeverbot nach Afghanistan gemäß Art. 3 EMKR. Da steht zwar von einem Abschiebeverbot gar nichts drin, aber die Richter des EGMR sehen das so. Von daher - klarer Fall.
Mittlerweile haben wir uns allerdings vom Rechtsstaat zum rechtsfreien Staat gewandelt. Es gibt Vorschriften - zum Beispiel Dublin III - die der Staat anwenden müsste, es allerdings nicht tut, warum auch immer.
Insofern könnte man dann ja auch mal sagen: der EGMR mag entscheiden was er will, wir kümmern uns nicht mehr drum.
Und dann? Wie viele Divisionen hat der EGMR?
1. Deutsche Partnerin geht aus dem Artikel nicht hervor.
2. Zu 2 Jahren 2 Monaten verurteilt.
Wie kann einer nach sowas noch hier dieses Jahr ne Frau schwängern nach dieser Vita?
Damals 26. Man beachte die Altersangaben.
https://www.n-tv.de/panorama/Gericht-ver...27023.html
Ganz ehrlich, wer kann denn da noch die Politik ernst nehmen bei diesem Thema.
Vorschläge?
Her damit.
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Hackfleisch kneten ist wie Tiere streicheln.
Nur später... ;-)
Wer Frauen versteht, kann auch Holz schweißen.
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