RE: STAMMTISCH und Meinungsfred
| 08.11.2024, 13:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2024, 13:54 von Bucketeer.)(08.11.2024, 13:33)Speculatius schrieb: Eben nicht! Die Voraussetzungen treffen auf die drei FDP-Minister nicht zu. Nur auf Wissing, den Verräter.lesen bildet! Wissing war lange Landesminister in RP. Damit hat er schon nach einer Sekunde als Bundesminister Anspruch auf das Ruhegehalt.
Zitat:(2) Ruhegehaltfähig ist die Zeit der Mitgliedschaft in der Bundesregierung, im Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung und einer vorausgegangenen Mitgliedschaft in einer Landesregierung.Außerdem werden die unterschiedlichen Versorgungen eh miteinander verrechnet
Zitat:(1) Steht einem Mitglied oder einem ehemaligen Mitglied der Bundesregierung auf Grund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter oder Richter oder eines früheren Amtsverhältnisses als Landesminister (§ 18 Abs. 4) ein Anspruch auf Ruhegehalt oder auf eine ruhegehaltähnliche Versorgung zu, so ruht dieser Anspruch für einen Zeitraum, für den Amtsbezüge (§ 11), Übergangsgeld oder Ruhegehalt aus dem Amtsverhältnis (§§ 14, 15, 17) zu zahlen sind, bis zur Höhe des Betrages dieser Bezüge.und er gilt darüber hinaus als wohlhabend...
https://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Wissing