(01.03.2025, 13:25)Skeptiker schrieb: Du setzt Bürger, die von ihren wenigstens formal verfassungsmäßig verbrieften Rechte auf Meinungsfreiheit gebrauch machen, mit systematisch finanzierten Aktionen gleich? Die zudem nur den Anschein von Massenwirksamkeit erwecken sollen?
Wow.
Das möchte ich nicht. Das eine sollten zumindest überwiegend gemeinnützige Organistationen sein. Campact hat z.B. seine Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen. Und man sollte das auch durchaus immer wieder prüfen nach meiner Meinung, von daher hab ich auch kein Problem mit der CDU-Anfrage.
Das andere, am Recht auf freie Meinungsäusserung möchte ich natülich nicht rütteln.
Ich finde nur, beides kann ausgehölt werden. Bei NGOs indem Gemeinnützigkeit zu Finanzierung vorgeschoben wird, wie es z.B. bei Campact war. Und bei Youtube-Kanälen wo das Recht auf freie Meinungsäusserung benutzt wird um eine Verdienstquelle zu erschliessen. Wobei man NGOs prüfen kann und muss und ggf. die Finanzierung abstellen muss. Bei den Youtube-Kanälen kann man es nur beobachten. Und mir ist das Argument auf freie Meinungsäusserung auch aus den USA bekannt, als Parteispendenlimits abgeschafft wurden:
Zitat:Geld bestimmt US-Wahlkämpfe - jetzt noch stärker als zuvor. Das oberste US-Gericht hat die Begrenzung für Wahlkampfspenden aufgehoben. Ungewöhnlich ist die Begründung der Richter: Es gehöre zur Meinungsfreiheit, uneingeschränkt spenden zu dürfen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlkampffinanzierung-in-den-usa-supreme-court-kippt-obergrenze-fuer-spenden-1.1928485
Bedenken hinsichtlich der politischen Einflussnahme, Transparenz und Gerechtigkeit sind ständige Themen in der Debatte über die Parteienfinanzierung.
https://www.juliusvandelaar.com/wahlkamp...ch-spenden
Ich finde man muss überall wo finanzielle Interessen im Spiel sind kritisch abwägen.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.