Rein rechtlich gesehen soll die "Klimaneutralität" ein so genanntes Staatsziel werden, also nichts, was irgendwie einklagbar ist.
Wenn sie nicht erreicht wird....so what?
Bei Änderung der Mehrheitsverhältnisse in zukünftigen Bundestagen kann es auch jederzeit wieder gestrichen werden, im Gegensatz zum Beispiel zu den Grundrechten.
Wenn sie nicht erreicht wird....so what?
Bei Änderung der Mehrheitsverhältnisse in zukünftigen Bundestagen kann es auch jederzeit wieder gestrichen werden, im Gegensatz zum Beispiel zu den Grundrechten.