Wie immer gilt: "Dieser Beitrag stellt ausschließlich eine persönliche Meinung dar. Er erhebt weder Anspruch auf vollständige Richtigkeit, noch sollte jemand seine Inhalte ungeprüft übernehmen."
Heute gilt Eigentum als selbstverständlich, weltweit akzeptierte Institution.
Dennoch scheint der Begriff des Eigentums doch recht unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Hierzu will ich zwei bemerkenswerte Ausnahmen näher betrachten: Die Verjährung und Nicht-Verjährung von Eigentumssachen und die Frage, ob Aktien überhaupt richtiges Eigentum sind.
Es heißt sehr oft, dass die Aktionäre die Eigentümer eines Unternehmens seien. Das ist meines Erachtens aus verschiedenen Gründen relativ fragwürdig. Auf diesen Punkt hat zum Glück auch Tony Honoré hingewiesen. Beispielsweise beinhaltet die traditionelle Definition von Eigentum auch das Recht, das Eigentum zu zerstören. Das wäre eine Option, die man einen Aktionär wohl eher nicht zugestehen würde. In der Praxis dürfte das bereits am Aufsichtsrat scheitern, bei dem ja auch Arbeitnehmervertreter zugegen sind. Warren Buffett hat einmal auf den Umstand hingewiesen, dass die Aktionäre im Regelfall nicht einmal darüber bestimmten können, an welche Institutionen das Unternehmen spendet, dies wird im Regelfall von der Geschäftsführung in Eigenregie entschieden. Jedenfalls zu dem Zeitpunkt, zu dem Buffett den Zustand beschrieb. Auch beispielsweise Aktienrückkaufprogramme, Fragen der Gewinnausschüttung oder solche Dinge, wohin investiert werden soll, werden zumeist nicht auf der Hauptversammlung von den Aktionären entschieden.
Ein weiteres Beispiel für einen Grenzfall des Eigentumsrechts sind Kunstwerke. Nicht nur, dass man die Vernichtung eines Kunstwerkes dem Eigentümer in der Regel übel nehmen würde, wahrscheinlich auch ganz zu recht, nein, hier scheint das die übliche Verjährungsfrist nicht mehr zu gelten. Das sieht man, etwa wenn Italien darüber nachdenkt, gestohlene Kunstwerke aus der Zeit der Revolutionskriege von Frankreich wieder zurückzufordern.
Ebenso wird über die Rückgabe von Kunstwerken und anderen Artefakten diskutiert, die zum Teil schon seit Jahrhunderten in fremden Besitz sind.
Ich möchte selbstredend das geschehene Unrecht nicht relativieren oder eine Aussage darüber machen, ob man die Artefakte zurückbringen sollte oder nicht. Das wäre ein anderes Thema. Es geht mir nur um den Aspekt, dass selbst nach Jahrhunderten alte Eigentumsrechte nicht als verjährt betrachtet werden, selbst wenn der aktuelle Besitzer inzwischen schon nichts unrechtes mehr getan hat.
Hier wird also das Prinzip der Verjährung außer Kraft gesetzt. Meines Erachtens drängt sich hier die Ansicht auf, dass Eigentum zwar verbal überall anerkannt ist, aber unklar ist, was Eigentum eigentlich bedeuten soll.
Meinung und Kritik sind willkommen.
Heute gilt Eigentum als selbstverständlich, weltweit akzeptierte Institution.
Dennoch scheint der Begriff des Eigentums doch recht unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Hierzu will ich zwei bemerkenswerte Ausnahmen näher betrachten: Die Verjährung und Nicht-Verjährung von Eigentumssachen und die Frage, ob Aktien überhaupt richtiges Eigentum sind.
Es heißt sehr oft, dass die Aktionäre die Eigentümer eines Unternehmens seien. Das ist meines Erachtens aus verschiedenen Gründen relativ fragwürdig. Auf diesen Punkt hat zum Glück auch Tony Honoré hingewiesen. Beispielsweise beinhaltet die traditionelle Definition von Eigentum auch das Recht, das Eigentum zu zerstören. Das wäre eine Option, die man einen Aktionär wohl eher nicht zugestehen würde. In der Praxis dürfte das bereits am Aufsichtsrat scheitern, bei dem ja auch Arbeitnehmervertreter zugegen sind. Warren Buffett hat einmal auf den Umstand hingewiesen, dass die Aktionäre im Regelfall nicht einmal darüber bestimmten können, an welche Institutionen das Unternehmen spendet, dies wird im Regelfall von der Geschäftsführung in Eigenregie entschieden. Jedenfalls zu dem Zeitpunkt, zu dem Buffett den Zustand beschrieb. Auch beispielsweise Aktienrückkaufprogramme, Fragen der Gewinnausschüttung oder solche Dinge, wohin investiert werden soll, werden zumeist nicht auf der Hauptversammlung von den Aktionären entschieden.
Ein weiteres Beispiel für einen Grenzfall des Eigentumsrechts sind Kunstwerke. Nicht nur, dass man die Vernichtung eines Kunstwerkes dem Eigentümer in der Regel übel nehmen würde, wahrscheinlich auch ganz zu recht, nein, hier scheint das die übliche Verjährungsfrist nicht mehr zu gelten. Das sieht man, etwa wenn Italien darüber nachdenkt, gestohlene Kunstwerke aus der Zeit der Revolutionskriege von Frankreich wieder zurückzufordern.
Ebenso wird über die Rückgabe von Kunstwerken und anderen Artefakten diskutiert, die zum Teil schon seit Jahrhunderten in fremden Besitz sind.
Ich möchte selbstredend das geschehene Unrecht nicht relativieren oder eine Aussage darüber machen, ob man die Artefakte zurückbringen sollte oder nicht. Das wäre ein anderes Thema. Es geht mir nur um den Aspekt, dass selbst nach Jahrhunderten alte Eigentumsrechte nicht als verjährt betrachtet werden, selbst wenn der aktuelle Besitzer inzwischen schon nichts unrechtes mehr getan hat.
Hier wird also das Prinzip der Verjährung außer Kraft gesetzt. Meines Erachtens drängt sich hier die Ansicht auf, dass Eigentum zwar verbal überall anerkannt ist, aber unklar ist, was Eigentum eigentlich bedeuten soll.
Meinung und Kritik sind willkommen.