(24.02.2021, 10:32)Mr. Passiv schrieb: Aus Wikidingsbums:
"Regelungsbereiche
Das Kirchenrecht regelt zunächst inneren Aufbau und Organisation der Religionsgemeinschaft (Mitgliedschaft, Kirchengemeinden, Leitungsorgane), also ihre Verfassung. Auf dieser Grundlage können kirchliche Gesetze und Verordnungen ergehen, die sich mit den unterschiedlichsten Themen befassen, beispielsweise Liturgie und Gottesdienstablauf („Agende“), Kasualien („Lebensordnungen“), Vermögensverwaltung und Steuern, Glocken-, Orgel- und Bauwesen, Dienstrecht und mehr.
Eine Besonderheit des römisch-katholischen Kirchenrechts ist das Eherecht samt kirchlichen Ehegerichten, das die evangelische Kirche nicht kennt. Die meisten evangelischen Kirchen verfügen dagegen über eigene Verwaltungs- und Disziplinargerichtsbarkeit.
Für eine große Zahl von Arbeitnehmern in Diakonie und Caritas ist vor allem das Kirchliche Arbeitsrecht von großer praktischer Relevanz (Dritter Weg)."
Da steht nirgends, dass das Strafrecht für die Pfaffen die gleiche Relevanz hat wie n Fix und Foxi-Heft.
Soweit mir bekannt, dürfen die auch nicht mit 183 km/h durch ne Fußgängerzone fahren.
SG
Selbstverständlich, mit viel Weihrauch zwar, aber immerhin
https://www.katholisch.de/artikel/23674-...sbrauch-um