Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch dann gegen EU-Recht verstößt, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten wie Mord dient. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass nationale Regeln rechtswidrig seien, die zum Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten »präventiv eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten« vorsähen, wenn diese Daten, »die elektronischen Kommunikationen betreffen.« (Rechtssache C-140/20 [url=https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-04/cp220058de.pdf][/url]).
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https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli...0db7eb7e33
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