KÖLN (dpa-AFX) - In einem Streit um die Rückgabe einer in Aktien angelegten Mietkaution muss eine Wohnungsgesellschaft laut einem Kölner Gerichtsurteil die Kaution in Form von Aktien herausgeben. In dem vom Amtsgericht Köln entschiedenen Fall ging es um eine 800-Mark-Kaution, die ursprünglich im Jahr 1960 hinterlegt wurde. Die Summe wurde in einem neuen Vertrag 2005 übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115 000 Euro.
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https://www.ariva.de/news/410-oder-115-0...n-10253250
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