(28.04.2023, 12:13)saphir schrieb: Rechtlich ist das wie so oft anders, bzw. eingeschränkter. Nun hab ich noch Infos zu den Straßenklebern finden können. Dort heißt es:
Die Krux ist da wohl so etwas wie eine Lücke im Gesetz, denn der erste Autofahrer möchte "freiwillig" den Klimakleber nicht überfahren.
Dann kommt noch hinzu,
Also juristisch liegt da wohl eindeutig ein Unterschied vor. Das ist schon mal interessant. Der Gesetzgeber müsste das im Grunde rechtlich eingrenzen, z.B. indem er den Menschen Streik-Maßnahmen wie Kleben explizit erlaubt bzw. verbietet.
Ich finde da sollte garnix geändert werden, vor allem keine weiteren neuen Gesetze erlassen werden.
Die Kleber sind übrigens keine Demonstranten weil nur angemeldete Demonstrationen die auch genehmigt werden unter den Schutz des Demonstrationsrechtes fallen. Das Kleben wird aber regelmäßig nicht genehmigt.
Wenn die Nötigung erst auf die 2. und folgende Autoreihen zutrifft ist das zwar doof aber kein Grund für neue Gesetze, Gesetze haben noch immer einen Auslegungsspielraum durch Richter.
Der Gesetzgeber muß den Klebern übrigens nichts verbieten oder erlauben, Nötigung ist kein Teil des Demonstrationsrechts und schon jetzt im StGB enthalten. Außerdem hat der Gesetzgeber auch die Benutzung des gesunden Menschenverstandes nicht verboten. Darüber hinaus widerspricht das Kleben aber auch der STVO und schon mit dieser ist die Generation Z häufig überfordert.
Im übrigen sind neue Gesetze sinnlos wenn kein Mensch sie kennt und da sind den Menschen natürliche Grenzen gezogen, man kann nicht beliebig viele Gesetze kennen.
__________________
Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU