Ansichtssache. Die Ueberkosten werden prinzipiell erstmal von allen getragen welche Rentenansprueche haben (solange nicht steuerfinanziert)
In punkto Beitragsbemessungsgrenze gilt dass bei Angestellten die darueber sind die Beitraege nicht mehr weiter steigen, also beim Hoechstbetrag entsprechend der BBG gedeckelt sind. Entsprechend sind die Rentenansprueche ebenfalls gedeckelt (Maximalrente).
Wuerde die BBG erhoeht muessten sich die Rentenansprueche ebenfalls erhoehen. Beitrage ohne Begrenzung steigen lassen aber Ansprueche deckeln waere nicht wirklich ein Beispiel fuer Soziale Gerechtigkeit.
In punkto Beitragsbemessungsgrenze gilt dass bei Angestellten die darueber sind die Beitraege nicht mehr weiter steigen, also beim Hoechstbetrag entsprechend der BBG gedeckelt sind. Entsprechend sind die Rentenansprueche ebenfalls gedeckelt (Maximalrente).
Wuerde die BBG erhoeht muessten sich die Rentenansprueche ebenfalls erhoehen. Beitrage ohne Begrenzung steigen lassen aber Ansprueche deckeln waere nicht wirklich ein Beispiel fuer Soziale Gerechtigkeit.