(04.01.2024, 19:42)Skeptiker schrieb: Ist zwar ein Nebenkriegsschauplatz, aber:
Ein Beispiel war dieses Urteil.
Soweit ich weiß war die Argumentation wie folgt:
1. Das Grundgesetz garantiert die Menschenwürde
2. Wenn die Bundesrepublik jetzt ihre Kompetenzen an eine andere Organisation wie die EU abgeben würde, dann könnte damit der Schutz der Menschenwürde unterlaufen werden
3. Ergo dürfen bestimmte Kompetenzen nicht abgegeben werden. Die Bundesrepublik muss souverän bleiben, um zu garantieren, dass die EU sich ans Grundgesetz hält
Soweit ich mich erinnere kam die These mit diesem Urteil auf.
Ah, danke! Da war ich bei dem"nichtübetragbaren Identitätskern" bei uns Menschen und dachte so an das Konzept der Leitkultur von CDU/CSU. Die ist nämlich nicht so einfach auszumachen, weil jeder Menschen andere Vorstellungen hat. Sie haben das auch mittlerweile auf die Bräuche fokussiert. Das Thema ist zumindest nicht so einfach zu konzentrieren auf einen "deutschen Identitätskern" zu fokussieren. Da war ich doch sehr neugierig (und verwundert) was das Verfassungsgericht dazu sagen kann.
Aber da geht es ja um die Verfassung selbst wie z.B. im letzten Urteil um die Punkte:
Zitat:Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
und
Art 79
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.