(30.01.2024, 18:22)Skeptiker schrieb: Es ist grundsätzlich schon im der Entscheidungsfreiheit jedes Wirtschaftssubjektes, mit dem es Verträge auf freiwilliger Basis eingehen will. Es besteht kein Kontrahierungszwang.
1. Es geht um bestehende Verträge.
2. Wenn Firmen anfangen, nur Kunden nach deren Gesinnung zu nehmen, dann viel Spaß.
Bedenke Mal die Folgen.
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Hackfleisch kneten ist wie Tiere streicheln.
Nur später... ;-)
Wer Frauen versteht, kann auch Holz schweißen.
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