Beiträge: 1.081
Themen: 4
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
340
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.01.2023, 23:29
(15.01.2023, 12:55)mistral3 schrieb: Bezüglich der 20.000 Euro Verlustverrechnung bei Termingeschäften:
Steigt diese Grenze bei verheirateten Eheleuten wegen der Zusammenveranlagung auf 40.000 Euro ?
(Der Sparerfreibetrag ist bei verheirateten Eheleuten ja auch doppelt so hoch)
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
__________________
One bottle a day keeps the doctor away.
Beiträge: 140
Themen: 15
Registriert seit: Aug 2022
Status:
offline
Bewertung:
2
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 16.01.2023, 01:31
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann steigt diese Grenze bei verheirateten Eheleuten wegen der Zusammenveranlagung nicht auf 40.000 Euro, stimmt's?
Beiträge: 5.101
Themen: 31
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
1.115
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.01.2023, 10:47
Ich hab mal eine Frage, bzw. mehrere, aber jede Antwort hilft
1. Unternehmensform und Aktien - a) Wenn ich eine Holding gründen möchte, kann ich das mit beliebigen Tochterfirmensformen machen, also geht das auch mit Personengesellschaften oder mit einer GmbH?
- b) Wurde bestimmt schon öfters diskutiert ob eine GmbH steuerlich für Aktien wirklich Sinn macht?
2. Erbe und Aktien - a) Angenommen es gibt ein Erbschaft über Wohn- oder Geldvermögen. Kann ich das Vermögen nach dem Privaterbe direkt in eine GmbH (und dort dann z.B. Aktien kaufen) überführen oder geht das quasi immer erst mal über mein privates "Einkommen"?
__________________
Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.
Beiträge: 4.871
Themen: 113
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
3.190
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.01.2023, 12:22
(20.01.2023, 10:47)saphir schrieb: ..... - b) Wurde bestimmt schon öfters diskutiert ob eine GmbH steuerlich für Aktien wirklich Sinn macht?
..... Es mach Sinn wenn :
Man Partner hat (z.B. Kinder)
Hohe Werbungskosten (z.B. Zinsen)
Langfristige Anlagen tätigt.
__________________
Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Beiträge: 5.101
Themen: 31
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
1.115
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.01.2023, 12:35
(20.01.2023, 12:22)EMEUV schrieb: Es mach Sinn wenn :
Man Partner hat (z.B. Kinder)
Hohe Werbungskosten (z.B. Zinsen)
Langfristige Anlagen tätigt.
Danke! Und für kurzfristige Spekulation mit Aktien oder auch Optionsscheinen? Muss diese Steuer immer gezahlt werden oder kann man diese irgendwie mit einer GmbH reduzieren? Angenommen die Steuern auf Vermögensentnahmen werden ignoriert.
__________________
Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.
Beiträge: 4.871
Themen: 113
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
3.190
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.01.2023, 16:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2023, 16:13 von EMEUV.)
(20.01.2023, 12:35)saphir schrieb: Danke! Und für kurzfristige Spekulation mit Aktien oder auch Optionsscheinen? Muss diese Steuer immer gezahlt werden oder kann man diese irgendwie mit einer GmbH reduzieren? Angenommen die Steuern auf Vermögensentnahmen werden ignoriert.
Wenn man die kurzfristigen Spekulationen kreditfinanziert, dann kann es vorteilhaft sein.
Optionsscheine bringen doch sowie so keine Gewinne, da braucht man auch keine Steuer bezahlen.
Gewinnausschüttung sind natürlich nicht sinnvoll. Man wird Kosten in die GmbH verlagern soweit dies möglich ist. (z.B. Auto).
__________________
Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Beiträge: 5.101
Themen: 31
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
1.115
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.01.2023, 19:13
(20.01.2023, 16:12)EMEUV schrieb: Wenn man die kurzfristigen Spekulationen kreditfinanziert, dann kann es vorteilhaft sein.
Optionsscheine bringen doch sowie so keine Gewinne, da braucht man auch keine Steuer bezahlen.
Gewinnausschüttung sind natürlich nicht sinnvoll. Man wird Kosten in die GmbH verlagern soweit dies möglich ist. (z.B. Auto).
Ah ok, das ist natürlich auch ein Vorteil dass man auch andere Ausgaben gegenrechnen kann.
Mit Optionsscheinen kann man schon Gewinn machen. Man setzt wegen des Hebels auch weniger Kapital ein. Nach meiner Erfahrung muss er langfristig genug sein, das ist nach meiner Erfahrung fast der größte Knackpunkt, dass man einen Verlust nicht einfach unbegrenzt aussitzen kann, sondern nur z.B. 2-3 Jahre. Andererseits schützt es einem davor, eben keine Leichen zu pflegen. Man erkauftt ein wenig die Chance weit mehr verdienen zu können bei weniger Kapitaleinsatz mit dem Problem des nicht aussitzen könnens.
__________________
Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.
Beiträge: 489
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
151
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.01.2023, 20:22
(20.01.2023, 10:47)saphir schrieb: Ich hab mal eine Frage, bzw. mehrere, aber jede Antwort hilft
...- b) Wurde bestimmt schon öfters diskutiert ob eine GmbH steuerlich für Aktien wirklich Sinn macht?
Das Problem ist, dass Geld wieder aus der GmbH heraus zu bekommen. U.a.wird es dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, und kann Krankenkassenpflichtig sein.
Beiträge: 4.871
Themen: 113
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
3.190
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.01.2023, 20:35
(20.01.2023, 19:13)saphir schrieb: Ah ok, das ist natürlich auch ein Vorteil dass man auch andere Ausgaben gegenrechnen kann.
Mit Optionsscheinen kann man schon Gewinn machen. Man setzt wegen des Hebels auch weniger Kapital ein. Nach meiner Erfahrung muss er langfristig genug sein, das ist nach meiner Erfahrung fast der größte Knackpunkt, dass man einen Verlust nicht einfach unbegrenzt aussitzen kann, sondern nur z.B. 2-3 Jahre. Andererseits schützt es einem davor, eben keine Leichen zu pflegen. Man erkauftt ein wenig die Chance weit mehr verdienen zu können bei weniger Kapitaleinsatz mit dem Problem des nicht aussitzen könnens.
Na ja, Optionsscheine bringen keinen Ertrag wie Aktien, man zahlt nur einen "Wetteinsatz" und der Kontrahent ist ein Berufsspieler. Der lebt aber nicht vom Drauflegen. Ich habe auch keine Erfahrung mit Optionsscheine.
__________________
Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Beiträge: 5.101
Themen: 31
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
1.115
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 21.01.2023, 09:30
(20.01.2023, 20:22)TomJoe schrieb: Das Problem ist, dass Geld wieder aus der GmbH heraus zu bekommen. U.a.wird es dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, und kann Krankenkassenpflichtig sein.
Danke, die Krankenkassenbeiträge hatte ich ganz vergessen... muss man irgendwie zusehen möglichst viel auf Firmenkosten zu machen, vielleicht auch Reisen, Anschaffungen und sowas soweit möglich.
(20.01.2023, 20:35)EMEUV schrieb: Na ja, Optionsscheine bringen keinen Ertrag wie Aktien, man zahlt nur einen "Wetteinsatz" und der Kontrahent ist ein Berufsspieler. Der lebt aber nicht vom Drauflegen. Ich habe auch keine Erfahrung mit Optionsscheine.
Ja keinen Ertrag, ist eine reine Wette. Ich hab ab und zu "Anwandlungen" die mir ein starkes Gefühl für eine bestimmte Situation geben. Vielleicht so zweimal im Jahr. Leider ist mein Timing so ungenau, dass es manchmal noch ein weiteres Jahr dauert bis sich die Aktie dann dementsprechend entwickelt. Dann muss man erst mal die Verluste aufholen und wenn es unglücklich läuft, ist der Optionsschein dann abgelaufen. Aber wenn man jedesmal Aktien käuft, hat man irgendwann einen Berg von Aktien die viel Kapital binden.
__________________
Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.
|