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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 13.04.2023, 18:43
(13.04.2023, 18:28)Hayek schrieb: Ich rede nicht von den Eckpunkten von Anno Tubak sondern vom bereits veröffentlichten Referentenentwurf.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebu...esetz.html
Über 140 Seiten und nichts zu VVT oder Termingeschäften, leider.
PS: Dachte Du hättest auf den aktuellen Stand verlinkt ;-)
da stellt sich die Frage woher der Wind weht?
halt sehr flexibel, sollen doch die Gerichte ihren Teil beitragen
jedoch nicht ungewöhnlich bei Lindner und Co. - erst KDV und dann auf ROA
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 14.04.2023, 12:05
Absolut unterirdische Entwicklung des Entwurfes. Kann jemand der mit Gesetzesentwicklungen vertraut ist die Lage beurteilen? Ich als Laie habe hier das Bauchgefühl das damit das Thema zu 99,99% nicht mehr im Gesetz auftauchen wird.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 14.04.2023, 12:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.2023, 12:58 von Bucketeer.)
Wenigstens sieht so aus als sollten die Kryptoanhänger entkriminalisiert werden. Die meisten Jungs werden wahrscheinlich nicht wissen, daß sie als Mitglied einer Kryptobörse als Marktteilnehmer gelten und u.U. ein genehmigungspflichtiges Finanzgewerbe betreiben!
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 27.04.2023, 10:15
Eine Vielzahl habe Steuernachforderungen bis in den fünfstelligen Bereich erhalten.
einfach nur verrückt. Auf Verluste Steuern zahlen, so etwas gibt es auch nur in D.
warum man allerdings weiterhin so was tradet, bleibt mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Als mögliche Antwort bleibt da eigentlich nur die Spielsucht!!
Spielsucht ist eine Verhaltenssucht. Betroffene stehen unter dem Zwang, stundenlang ohne Rücksicht auf Verluste an Glücksspielen und Wetten teilzunehmen. Nicht selten verlieren Spielsüchtige dabei hohe Vermögen oder verschulden sich erheblich.