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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.02.2024, 00:22)p_houso schrieb: Sie sind sehr witzig. Die Begriffe "Zocker" und "riskante Wetten" werden von den SPD-Bundestagsabgeordneten und den Finanzsprecher der SPD verwendet, um Steuerzahler zu diffamieren und die Bindingsteuer rechtzufertigen.

Wenn Sie Zitate benötigen, können Sie diese selbstverständlich erhalten.

Vielleicht habe ich aus guten Gründen geklagt, anstatt mich lustig zu machen. Ich schiebe die Schuld nicht auf das Ziel von Lothar Binding und der SPD: die Steuerzahler.

Die Schuld liegt zu 100% bei Binding, bei den Nachfolgern und der SPD.

Ich verstehe: Sie wollen keine konstruktiven Beiträge leisten und nichts zur Lösung des Problems beitragen. Sie wollen nur Spaß haben und sich dann darüber beschweren, dass Benutzer wie @minefuchs sich politisch zu einem politischen Problem äußern.

Vielen Dank für die Bestätigung Ihrer Ziele.


Naja gut, wenn Deine Argumentation in dieser Weise abläuft und Du die Dinge so auslegst
wie sie Dir in den Kram passen, dann bestätigt sich meine Befürchtung, daß der Inhalt wohl
zum Titel passt und zu polemisch ist. Also Bitte lieber nicht verschicken....

Wie gesagt halte ich das Gesetz für verfassungswidrig - wie soll da der Steuerzahler Schuld sein?

Hier liegt die Schuld beim Initiator, der dieses Gesetz gestaltet hat. Im Grunde könnte man auch
sagen, daß die Schuld auch bei den Parlamentariern liegt, die diesem Gesetz zugestimmt haben.

Aber da unterstelle ich, daß diese in gutem Glauben zugestimmt haben, weil sie dachten, daß
es um die Schliessung der Schlupflöchern ging, die Umsatzsteuerkarusselle und Cum Ex erst
möglich gemacht haben.

Darum ging es ja auch auf diesen zig Seiten - "Grenzüberschreitende Steuergestaltungen"
Die Verlustverrechnungsbeschränkung hat doch damit nichts zu tun und gehört so gesehen
gar nicht in diese Thematik oder doch? Für mich ist das ein untergeschobenes Kuckucksei,
dem im Grunde unwillentlich/unwissentlich zugestimmt wurde.

Das man wegen dieses Gesetzes jetzt vor horrenden Verlusten, Steuerschulden, dem Ruin
steht, ist natürlich die Schuld desjenigen der davon betroffen ist - einfach weil er entweder
seinen Job als aktiver Börsianer nicht richtig gemacht hat, oder das Gesetz ignoriert hat und
sich nicht entsprechend angepasst hat.

Ich tippe eher auf ersteres und denke, daß diese sich einfach zu wenig bis gar nicht mit der
Materie beschäftigen, weil diese sie im Grunde auch nicht interessiert, sie nur gehandelt haben,
nichts von diesem Gesetz mitbekommen haben und dann mit dem Erhalt des Steuerbescheids
ein böses Erwachen hatten.

Aber Danke für die Bestätigung, daß dieses Buch sich wohl eher nicht lohnen wird, außer man
will ein Ventil für den selbstverschuldeten Frust haben, um sich seine eigene Unfähigkeit nicht
eingestehen zu müssen.

Auch wenn man es "nur privat" betreibt - Börse ist und bleibt ein Geschäft - vor allem im
kurzfristigen Horizont und im Derivategeschäft. Das ist was anderes wie sein Geld "nur"
langfristig anzulegen - aber auch dann kann man genauso Schiffbruch erleiden, wenn man
blind und unwissend unterwegs ist und sich für die Materie selbst eigentlich nicht wirklich
in ausreichendem Maße interessiert.

Im Moment kann man diesen Pechvögeln nur Glück wünschen, daß dieses Gesetz wegen
Verfassungswidrigkeit gekippt und kassiert wird und das Problem sich dadurch in Luft auflöst.
Wenn nicht - dann haben die leider Pech gehabt.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ja so kann man das auch sehen: Selbst Schuld, wenn man sicht nicht informiert und weiterzockt. Schließlich haben die deutschen Broker ab 2022 Verluste aus Futures nicht mehr im Allgemeinen Verlustverrechnungstopf gebucht. Spätestens dann hätte es der Letzte mitbekommen müssen....

Das ist aber nicht das Problem. Das eigentlich Problem besteht aktuell darin, dass §20, Satz 5+6 als SUBSTANZSTEUER wie eine Boje auf hoher See im Einkommenssteuergesetz steht und das schon seit 4 Jahren. Jeder Handwerker, Freiberufler, etc wird sich fragen müssen: Wird §20 Satz 5 +6 gestrichen oder wird das Einkommenssteuerrecht umgearbeitet. Beides kann auf lange Sicht nicht nebeneinander existieren....

....und aus diesem Grund bin ich nicht so gleichgültig wie du, sondern versuche meinen bescheidenen Beitrag zu leisten, über die Gefährlichkeit der Sozen (!!!!) aufzuklären. Ich kenne die DDR noch und habe keinen Bock auf eine DDR 2.0.

Übrigens lief gerade ein Trailer in der ARD: DER ZOCKER UND DIE POLITIK. Morgen 20.15 in der ARD..... Es ist halt der Mainstreem, dass wir Zocker sind und gefährlich und uns unsere Verluste vom Steuerzahler erstatten lassen blablabla......... Man stelle sich nur mal Herrn Kostolany vor 30 Jahren vor. Da hätte keiner gewagt, ihn als Zocker zu verunglimpfen. Nein, er tingelte durch die Talkshows als Börsenphilosoph. Das wäre heute undenkbar. Das politische Klima hat sich gedreht, das bekommt man an allen Ecken und Enden mit. Und da ducke ich mich nicht weg.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.02.2024, 01:55)Horst_Sindermann schrieb: Ja so kann man das auch sehen: Selbst Schuld, wenn man sicht nicht informiert und weiterzockt. Schließlich haben die deutschen Broker ab 2022 Verluste aus Futures nicht mehr im Allgemeinen Verlustverrechnungstopf gebucht. Spätestens dann hätte es der Letzte mitbekommen müssen....

Also ich handel nur US-Futures bei US-Brokern denen geht die deutsche Steuergesetzgebung
am Allerwertesten vorbei - anders gesagt -> mein Problem.

Bei deutschen Brokern würde ich das anders sehen - da sehe ich schon die Pflicht,
daß die ihre deutschen Kunden, die davon betroffen sind, informieren hätten müssen.

In dem Fall stellt sich mir auch die Frage ob man diese ggfs. regresspflichtig machen
kann - wohl eher nicht - weil sowas (Steuer) sicher in den Vertragsbedingungen steht,
daß man sich an die aktuelle Steuergesetzgebung halten muss und sich selbst um
diese kümmern oder darüber informieren muss - ggfs. mit Verweis auf Steuerberater -
so in diese Art oder Richtung.

Spätestens wenn die 20.000 ausgeschöpft wären, hätten die meiner Meinung nach
was sagen müssen. Wäre interessant zu wissen, ob und wie die über diese Thematik
informiert haben.

Zitat:Das ist aber nicht das Problem. Das eigentlich Problem besteht aktuell darin, dass §20, Satz 5+6 als SUBSTANZSTEUER wie eine Boje auf hoher See im Einkommenssteuergesetz steht und das schon seit 4 Jahren. Jeder Handwerker, Freiberufler, etc wird sich fragen müssen: Wird §20 Satz 5 +6 gestrichen oder wird das Einkommenssteuerrecht umgearbeitet. Beides kann auf lange Sicht nicht nebeneinander existieren....

Es existiert viel Unterschiedliches nebeineinander - Bürokratie- und Steuerwahnsinn - damit Anwälte
und Steuerberater auch weiterhin ihr Existensrecht haben. Das auch schon seit Jahrzehnten ohne
daß eines anderes aufhebt. Einfaches Beispiel Mehrwertsteuer - je nachdem wie, wo, was kann das
mal 7% mal 19% sein - für das gleiche Produkt - oft nur in einem Abstand von wenigen Metern.
Von daher - für mich nicht nachvollziehbar wie Du jetzt auf Handwerker, Freiberufler, etc. und Einkommensteuerrecht-Umarbeitung, wegen §20 Satz 5+6 kommst. Nounder


Zitat:....und aus diesem Grund bin ich nicht so gleichgültig wie du, sondern versuche meinen bescheidenen Beitrag zu leisten, über die Gefährlichkeit der Sozen (!!!!) aufzuklären. Ich kenne die DDR noch und habe keinen Bock auf eine DDR 2.0.

Ja ist klar. Danach gibt es dann noch eine Kulturrevolution und wir werden alle wieder Jäger und Sammler
und Leben in Höhlen und Wäldern.


Zitat:Übrigens lief gerade ein Trailer in der ARD: DER ZOCKER UND DIE POLITIK. Morgen 20.15 in der ARD..... Es ist halt der Mainstreem, dass wir Zocker sind und gefährlich und uns unsere Verluste vom Steuerzahler erstatten lassen blablabla.........


Du meinst das hier?

Zitat:René Benko: Der Zocker und die Politik
Sendetermin
Mi., 07.02.24 | 22:50 Uhr
Das Erste
https://www.daserste.de/information/repo...k-100.html

Ja klar, logisch, da wird es sicher um die VVB von 20.000 Euro bei Termingeschäften und §20 Satz 5+6
gehen Tup  Irony  Bang

Genau so einen Bullshit meine ich - einfach irgendeinen polemischen Scheiß von sich geben
um Stimmung zu machen, ohne daß das eine mit dem anderen zusammenhängt. Du könntest
auch sagen, daß das der Grund ist, daß es bald Gesetze geben wird, die es verbieten ein Haus
auf Kredit zu kaufen - Nein noch besser - alle Hausbesitzer werden enteignet und niemand wird
überhaupt noch ein Haus kaufen können. Auch da gibt es eine Steigerung - jeder Vermieter wird
standrechtlich erschossen, die Wand mit seinem Blut bemalt und dann dürfen die illegalen
Migranten einziehen und dort kostenlos wohnen. Hoch lebe Che Guevara!

Manmanman....  Rolleyes  Bang

Zitat:Man stelle sich nur mal Herrn Kostolany vor 30 Jahren vor. Da hätte keiner gewagt, ihn als Zocker zu verunglimpfen. Nein, er tingelte durch die Talkshows als Börsenphilosoph. Das wäre heute undenkbar. Das politische Klima hat sich gedreht, das bekommt man an allen Ecken und Enden mit. Und da ducke ich mich nicht weg.


Kostolany war ein Spekulant - Zocker ist nur ein anderer Begriff

Seit Lehman haben Spekulanten einen schweren Stand - in dem Sinne hat sich das (politische) Klima
vor 15/16 Jahren gedreht.

Aber eigentlich war es schon immer und auf jeden Fall viel länger so als Du denkst,
daß Spekulanten keinen guten Ruf hatten....

Zitat:Spekulanten : Die Wahrheit über die Zocker
Von Rainer Hank
-Aktualisiert am 14.03.2010

Zitat:....Die Spekulation verlor nie den Beigeschmack des Unsittlichen, ja des Verruchten.

In die Psychiatrie, nicht in die Ökonomie

Tatsächlich gibt es nicht nur eine jahrhundertealte Geschichte der großen Geldspekulation. Es gibt auch eine sich wiederholende Diskursgeschichte über Moral und Unmoral der Spekulation: Stets prallen dieselben Argumente der Gegner und der Befürworter aufeinander. Der Spekulationsdiskurs folgt einem sich wiederholenden Schema – bis heute.

Regelmäßig bezichtigen die Gegner den Spekulanten der Irrationalität. Er ist das Gegenteil des ehrbaren Kaufmanns, der aus höchster wirtschaftlicher Rationalität handelt. Wer aber im Zustand der Erregung sein Geld ausgibt, der zeigt offenkundig, dass er nicht vernünftig lebt, sondern sich von seinen Gefühlswallungen leiten lässt.

Hinzu kommt der Vorwurf der Sucht. Wer süchtig ist, wird abhängig von dunklen seelischen Mächten und Gewalten. Er kann gar nicht rational handeln, wettet er doch einfach nur deshalb, weil er wetten muss. Der Spekulant, so seine Gegner, gehört in die Psychiatrie und nicht in die Ökonomie.....

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/s...50471.html


Ihr Jungs solltet einfach dabei bleiben und euch darauf beschränken die aktuellen Verfahren zu verfolgen
und abwarten was da kommt, anstatt polemischen Bullshit zu verzapfen.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

In der GmBh zahlst du effektiv fast den doppelten Steuersatz als in der privaten Vermögensverwaltung. Für mich ist das KEINE zufriedenstellende Lösung.

Aber ich denke auch eure Diskussion führt ins Leere.

Es gibt Leute, die etwas ändern wollen und ihre Rechte verteidigen möchten und die, die im bestehenden von-oben-gegebenen System ihre Möglichkeiten maximieren wollen. Wird immer so sein und keiner wird den anderen überzeugen können.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wenn das BVerfG in vielen Jahren Binding für verfassungswidrig erklärt, wird man vielleicht aus dem Urteil ableiten können, wie massiv der Vertrauensschutz gebrochen wurde. Aber ich hoffe, es werden auf jeden Fall Leute auf Schadenersatz gegen den Staat klagen. Der Eingriff war einfach zu massiv.

Demokratie lebt von Vertrauen. Es gibt tagtäglich neue Regelungen. Wenn wir erwarten müssen, dass da immer mal was bindingmâßiges dabei sein könnte, müssen wir dem Staat grds. mißtrauen und den ganzen Tag nach sowas suchen. Dann wären wir aber im Willkürstaat und die Demokratie bald am Ende.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

.... weißt du, was ich Bullshit finde: Wenn man verschiedene Mehrwertsteuersätze als Argument nimmt, dass es im Einkommensteuerrecht Unstimmigkeiten, Differenzen, etc. gibt. Schon klar, Unterschiede von 7% zu 19% in der MWST.  kann man schon mal gleichsetzen mit einem Grenzsteuersatz von 42% (bisher) zu unendlich (oder eben Steuern auf Verluste)...... 

Und das kommt von einem Burschen, der zu Beginn dieses Threads daran glaubt, die Parlamentarier hätten das nicht verstanden und es würde sich offensichtlich um einen Schreibfehler handeln, was bei §20, Satz 5+6 verzapft wurde. Aber jetzt alle belehren wollen....
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.02.2024, 07:49)lulumeon schrieb: In der GmBh zahlst du effektiv fast den doppelten Steuersatz als in der privaten Vermögensverwaltung. Für mich ist das KEINE zufriedenstellende Lösung.

Für mich auch nicht. Deswegen bin ich auch einen anderen Weg gegangen - handel
aber auch deswegen mit angezogener Handbremse damit ich nicht in Schwierigkeiten
gerate.

Problem ist auch - wenn Du erstmal eine Firma/Gewerbe hast und das ganze dann
gekippt wird - dürfte es schwierig werden, wieder zurück ins Private zu kommen.

Für mich wäre es OK, wenn die Spek-Steuer wegfällt und das ganze zum normalen
persönlichen Steuersatz besteuert wird. Dann ist es zwar mehr als die Spek-Steuer
aber weniger als wenn Du eine Firma hast. Aber da wird die Finanzlobby dagegen
arbeiten - weil Börsenhandel dann für viele unattraktiver wäre und die Finanzlobby
dann Umsatz- und Gewinneinbußen hätte....

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das kommt halt auch noch dazu. Selbst wenn man von einem neuen Gesetz liest, heißt das noch lange nicht, dass man es richtig versteht. Und bei Binding haben Anfang 2020 viele gedacht, das könne gar nicht so sein.

Und Lothar Binding? Hat geschwiegen. Erst später als klar wurde, dass er der Erfinder war, hat er es zugegeben.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.02.2024, 11:11)Horst_Sindermann schrieb: .... weißt du, was ich Bullshit finde: Wenn man verschiedene Mehrwertsteuersätze als Argument nimmt, dass es im Einkommensteuerrecht Unstimmigkeiten, Differenzen, etc. gibt. Schon klar, Unterschiede von 7% zu 19% in der MWST.  kann man schon mal gleichsetzen mit einem Grenzsteuersatz von 42% (bisher) zu unendlich (oder eben Steuern auf Verluste)...... 


Sorry aber was ist daran Bullshit? Es gibt vieles was nicht nachvollziehbar ist - z.B. MwSt.-Regeln -
was schon Jahrzehnte so ist/läuft und auch nicht dazu geführt hat, daß irgendwas angeglichen wird.

Von der VVB auf Freiberufler, Handwerker und einer baldigen Umschreibung des Einkommenssteuerrechts
zu schließen, ist einfach Quatsch.

Genauso deswegen von einer DDR 2.0 zu fabulieren. Für mich sieht sowas mehr nach Frustverarbeitung
aus und weniger nach bodenständiger Argumentation mit der man vielleicht noch was erreichen kann. 

Zitat:Und das kommt von einem Burschen, der zu Beginn dieses Threads daran glaubt, die Parlamentarier hätten das nicht verstanden und es würde sich offensichtlich um einen Schreibfehler handeln, was bei §20, Satz 5+6 verzapft wurde. Aber jetzt alle belehren wollen....

Also Steuern auf Verluste zahlen zu müssen, ist einfach so unfassbar bescheuert, vor allem
verfassungswidrig, daß ich es am Anfang natürlich nicht geglaubt habe und gehofft habe,
daß sich das klären wird. Ich fnide es aber einfach nicht zielführend mit polemischen Thesen
zu argumentieren oder zu provozieren. Anstatt "eigentlich stimmt es - verfassungswidrig"
könnte es dann vielleicht eher heißen "jetzt erst recht". In der Sache sind wir da alle auf der
gleichen Seite - es geht einfach nur um die überflüssige, unsachgemässe Argumentation.

Das Problem ist, daß es zu wenige betrifft und zu wenige interessiert. Geh mal auf die Strasse
und erzähle das den normalen Leuten - viele werden es nicht glauben - die meisten werden es
noch nicht mal gehört haben.

Und ich bin mir ziemlich sicher, daß Du auch vielen Parlamentariern ein entsprechendes Beispiel -
einmal mit Aktien einmal mit einem betroffenen Produkt - vorrechnen kannst, die erstens noch
nie was davon gehört haben und zweitens das auch nicht glauben und Dir sagen, daß Du da
was falsch gerechnet hast.

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wobei es diverse Anträge zur Abschaffung gab im BT. Wenn also Abgeordnete nach über 4 Jahren immer noch nix wissen, kann man es vom Bürger auch nicht erwarten. Und leider spielt das Binding in die Hände.

Und deshalb braucht's das Buch. Es heißt ja "Hauptsache Promotion", egal wie, immer besser als gar keine. Und wenn Leute das Buch wegen des Titels kaufen, gerne. Es ist halt eher andersrum. Die Leute kaufen deshalb und verzichten nicht deshalb.


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