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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Über das Argument "Staatsfinanzen" mache ich mir beim BVerfG weniger Sorgen. Das spielte aber beim ZuFinG eine Rolle, wie Anja Schulz mal schrieb. Wobei die aber nur grob schätzen und gar keine genauen Zahlen haben.

Lenkungswirkung ist gefährlicher, weil das BVerfG und/oder BFH immer mal von den "gefährlichen" TG geschrieben haben. Das werden die aufgreifen. Deshalb brauchts da besonders viel Stoff.

Stoff, denn BR, FDP und Union leider nie bei den Abschaffungsbemühungen investierten. Hätte man Prof. Drüen beauftragt, eine große Studie zur Bindingsteuer vorzulegen, gern ein paar Hundert Seiten und das dann vorgelegt, wäre die Ablehnung schwerer gewesen.

Denn dann hätte es gehießen:

Die SPD beharrt auf einem sicher verfassungswidrigen Gesetz. Wieso eigentlich?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Der Artikel ist 5 Jahre alt, warum wärmt ihr so alten Schnee auf? Die zitierten Personen haben damals sicher noch von einem Aufstieg der SPD geträumt. Das hat sich doch längst erledigt.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich bitte um Entschuldigung. Jemand sagt, dass seine Kohle aufgrund vom einem Buch weg sicher ist, weil das Buch die SPD und eine Idee einer zukünftigen DDR 2.0 verbindet.

Die Links zeigen nur, dass das Buch sicher nicht eine Premiere ist, wenn es um SPD <=> DDR zu verbinden geht.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich interessiere mich nicht für "das Buch".
Wir haben schon eines.
Biggrin

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ob Sie Interesse haben oder nicht ist "egal". Sie haben gefragt warum die Links gepostet wurden.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.03.2024, 20:21)Lolo schrieb: Ich interessiere mich nicht für "das Buch".
Wir haben schon eines.
Biggrin

Dann mach das Buch so schnell wie möglich zu. Damit ist allen anderen Mitgliedern geholfen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wir sollten alle das gleiche Ziel verfolgen. Abschaffen der Verlustbeschränkung von 20000 Euro. Warum gibt's da immer wieder solche Seitenhiebe von solchen merkwürdigen Kandidaten wie börsenmuschi oder lolo und konsorten? wer das nicht will kann das forum verlassen.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Was hier in Deutschland gerade passiert es ist nicht mehr zum aushalten. Die grüne will alles platt machen. je weniger Arbeitsplätze je weniger Industrie desto weniger co2 Ausstoß ist anscheinend erwünscht. Macht die Firmen platt und treibst sie aussser Landes. damit kann Habeck sein CO2 Ausstoss optimieren.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Diese hinterforzige Regierung die wollen Deutschland rein aus ideologischen gründen platt machen, das endet nicht bei der der Verlust Beschränkung, es wird weiter gehen. Lasst uns dagegen gemeinsam vorgehen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.03.2024, 21:00)Privatanleger66 schrieb: Was hier in Deutschland gerade passiert es ist nicht mehr zum aushalten. Die grüne will alles platt machen. je weniger Arbeitsplätze je weniger Industrie desto weniger co2 Ausstoß ist anscheinend erwünscht. Macht die Firmen platt und treibst sie aussser Landes. damit kann Habeck sein CO2 Ausstoss optimieren.

Wir hatten die Diskussion schon häufiger. Es ist schwer herauszufinden, ob es wirklich nur Ideologie ist. Wie bei Binding (Zertifikate) profitieren ja auch Industrien (EV, Gas, Windmühlen, etc.) von deren Politik. Wenn man "nur" Ideologie als Grund sieht, ist es bloß grob fahrlässig. Das ist m.E.n. zu nett. Bei den Lobbyeinflüssen würde ich von Vorsatz ausgehen.


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