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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 12.06.2024, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2024, 12:35 von minenfuchs.)
Es stimmt, dass uns eine miserable Richtervorlage des FG BW auch hätte schaden können. Vielleicht hätten die besser liegenlassen sollen, wir die anderen 3 FG außer RLP.
So ist das Ding aber wenigstens bei Frau Jachmann-Michel vom BFH in guten Händen.
Ich teile aber nicht die Ansicht, dass FG gar keine Richtervorlagen machen sollten. Das FG Niedersachsen hat ein Riesending zur Abgeltungsteuer geschrieben. Wurde dann nix - zum Glück für uns 25%-Freunde - aber war ein "Meisterwerk". Die können also schon. Und es geht ja um die Argumente, nicht die Ebene..Am Ende prüft das BVerfG eh "selber" alles durch
FG BW ist wohl ein Sonderfall, hat User JohnGalt123 mehrfach erklärt.
Ich für mich muss sagen, habe immer noch zu wenig gemacht. Zu sehr auf die Richter verlassen, ein großer Irrtum. Man muss mehr pressen. Am besten Richtervorlage selber schreiben - hatte ja Mal den Präzedenzfall zitiert und bekannt machen. Hätte irgendeiner der Profis wie z.B. Drüen tun können. Kam nix. Das wäre auch Zivilcourage.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 12.06.2024, 13:20
WIe ist das nochmal, wenn der BFH für uns analog zu Aktienbinding positiv urteilt?
Bescheide werden auf vorläufig gesetzt, aber wir müssen trotzdem erstmal zahlen, falls wir mit dem FA keine Sonderregelung gefunden haben? Oder gibt es AdV?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 14.06.2024, 12:39
Das Urteil des FG Stuttgart wird voraussichtlich am 17.06. veröffentlicht.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.06.2024, 13:38
warum handelt man weiter, wenn man doch weiß, dass nur noch 20.000€ pro Jahr verrechnet werden dürfen. 51k Einkommenssteuernachzahlung, obwohl unterm Strich gar keine 209k verdient wurden.
Auweia, kann man wahrscheinlich direkt in die Privatinsolvenz, wenn kein Vermögen vorhanden.
Im Endeffekt hätte man nach der Änderung den CFD-Handel und Future-Handel für private Händler verbieten sollen. Es gibt halt zu viele Zocker, die nicht wissen, was sie da tun bzw. keine Kontrolle über ihren Handel haben.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.06.2024, 23:48
Viele haben erst Mitte 2022 von der Bindingsteuer erfahren, da war's zu spät. Und jetzt den Tradern die Schuld geben ist untere Schublade.
Die Bindingsteuer ist kriminell. Opfer sind die Trader, nicht Täter. Täter sind die Erfinder.