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Deutschland Steuerlich verlassen
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(11.08.2020, 12:08)Ventura schrieb: Ich sprach von einer BV.

Sprengt etwas den Rahmen, trotzdem interessant;

https://www.youtube.com/watch?v=o3DfEu16ppo
 
Kannst du mit den Niederlaendern ja alles abmachen, solange aber das dt. Aussensteuergesetz noch fuer dich noch gilt kommen die Schergen Irony

Zitat:Eine natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland und eine juristische Person (z. B. eine GmbH oder AG) mit dem Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung im Inland sind nach dem deutschen Steuerrecht unbeschränkt steuerpflichtig, d. h., sie unterliegen grundsätzlich mit ihrem weltweit erzielten Einkommen der deutschen Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer.
...
Der vierte Teil des AStG ist der in der Praxis wichtigste (und der komplizierteste). Er regelt die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, d. h., unter welchen Voraussetzungen Einkünfte einer ausländischen Tochtergesellschaft ihren inländischen Gesellschaftern für die Besteuerung hinzugerechnet werden können.

Die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung sind die folgenden:
An einer ausländischen Gesellschaft sind unbeschränkt Steuerpflichtige zu mehr als der Hälfte beteiligt. Anmerkung: Beim Vorliegen bestimmter „besonders schlechter“ Einkünfte (sogenannte Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter) genügt bereits eine Beteiligung von einem Prozent und weniger, wenn die ausl. Zwischengesellschaft ausschließlich Bruttoerträge mit Kapitalanlagencharakter erwirtschaftet..(*Wiki)

Fuer dich wuerde dann in der recht offensichtlichen Situation schlichtweg die Hinzurechnungsbesteuerung relevant sein (CFC, ASTG, etc)
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(11.08.2020, 12:20)Ste Fan schrieb:  
Kannst du mit den Niederlaendern ja alles abmachen, solange aber das dt. Aussensteuergesetz noch fuer dich noch gilt kommen die Schergen Irony


Fuer dich wuerde dann in der recht offensichtlichen Situation schlichtweg die Hinzurechnungsbesteuerung relevant sein (CFC, ASTG, etc)

Besten Dank!
Ich lasse das klären und melde mich wieder.

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(11.08.2020, 11:05)Ventura schrieb: Guten Tag!

Möchte keinen neuen Fred aufmachen, daher die Frage hier, hat sich schon mal jemand mit einer holländischen BV beschäftigt (habe hier nicht alles gelesen)?
Hatte ein interessantes Gespräch mit einem größeren Mittelständler.
Wäre die "optimale Lösung" für alles was "virtuell unterwegs ist"?
Mir geht es nicht um Vermeidung oder Verkürzung der Steuern. Nächstes Jahr gibt es ja ein neues Steuergesetz in der DDR 2.0 bezüglich Verlustvortrag im Handel mit Derivaten.
Für Deutsche, die im grenznahen Bereich wohnen, könnte das interessant sein? Es dürfte keine Diskussion mit dem dt. FA zur Führung der Geschäfte geben?
Man mietet einen "flying desk" an und los geht es.
Die Besteuerung der BV soll bei 7% liegen. Muss sehr geschmeidig sein.
Wahrscheinlich wird es interessant, wenn man das Geld raus zieht? Im Rahmen der Doppelbesteuerung?

Confused

Wenn Dir die DDR 2.0 nicht gefällt dann geh doch gleich weg, macht alles viel einfacher.  Tup
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(11.08.2020, 20:14)cubanpete schrieb: Confused

Wenn Dir die DDR 2.0 nicht gefällt dann geh doch gleich weg, macht alles viel einfacher.  Tup

Na ja, man hängt halt an den Zwergen, zwischen UK, NL und Köln. Ist halt ein Problem, wenn die Familie kein Problem ist Dunce-cap

Und dann verwaltet man noch einige Wohnungen.
Der Schmerz ist noch nicht groß genug  Scared
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RE: Deutschland Steuerlich verlassen

So schlimm ist die Steuerbelastung in Deutschland doch nicht, keine Vermögenssteuer, keine Börsenumsatzsteuer.

__________________
Gruß Hans-Jürgen

Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(11.08.2020, 22:11)EMEUV schrieb: So schlimm ist die Steuerbelastung in Deutschland doch nicht, keine Vermögenssteuer, keine Börsenumsatzsteuer.

Steuern auf Verluste sind nicht schlimm? Dein Ernst?  Wonder

__________________
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(11.08.2020, 11:55)Ventura schrieb: Na ja?
Wenn man das quasi als "commuting job" machen kann?
Ich habe es 30 Min. bis Venlo. Kleines Büro anmieten, Rest geht über VPN.
Der Bekannt oben, lässt schon länger eine Projektentwicklung über die BV laufen. Das ist also kein Geschwätz.
Redface Wenn Du offiziell für Deine Trading Firma arbeitest, also Dich jeden Tag von Deinem Wohnort in D nach NL begibst und dort tätig bist, sollte das kein Problem sein, Firma in NL, Geschäftsführung in NL.
Evtl. reicht auch (vielleicht kennt sich  ja jemand besser aus) wenn Du jeden Tag, AN DEM GESCHÄFTSENTSCHEIDUNGEN ZU TREFFEN SIND nach NL fährst. Da wirst aber zu 99%iger Sicherheit Probleme mit dem FA bekommen bzw. alles nachweisen müssen (was Du natürlich kannst?).

Auch wenn Du in D wohnst, hat das erstmal keine Auswirkungen. Erst wenn Du die Kohle rausnehmen willst, muss die NL-Firma Dir ja was ausschütten, und dann kommen die Fiskalritter.

Bis Du Dir also was ausschüttest, alles kein Problem, solange Du jeden Tag nach NL fährst um die Geschäfte zu führen.

Die BV in NL ist ja denke ich eine Kapitalgesellschaft (?), dementsprechend hat D keinen Zugriff wenn Du die Geschäftsführung wirklich in NL hast. Ich hab das jetzt nicht recherchiert, gib dazu mal noch ein paar Infos!

(11.08.2020, 20:14)cubanpete schrieb: Confused
Wenn Dir die DDR 2.0 nicht gefällt dann geh doch gleich weg, macht alles viel einfacher.  Tup
Das ist immer der sicherste Weg, um die deutsche Steuer zu vermeiden. Käme dann halt drauf an wie die Steuergesetze in NL sind wenn man sich Geld aus seiner BV ausschüttet? Viele Länder haben zwar angenehme Firmensteuern, aber beim Rausziehen des Geldes aus der Firma aufs Private Konto wird dann auch nicht wenig fällig... Wink
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

Mich interssiert das ja wirklich technisch.
Nehmen wir mal den Fall eines Singles
2 Broker, einen in den USA, einen in der Schweiz

Hält sich wechselweise in 3 Ländern je 2 Monate am Stück auf und wohnt dort zur Miete(Hotel, AirBnB).

Ist der dann steuerpflichtig, bzw wo?

__________________
Zitat:“In trading you have to be defensive and aggressive at the same time. If you are not aggressive, you are not going to make money, and if you are not defensive, you are not going to keep money.”  - Ray Dalio
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(12.08.2020, 22:12)SimpleSwing schrieb: Mich interssiert das ja wirklich technisch.
Nehmen wir mal den Fall eines Singles
2 Broker, einen in den USA, einen in der Schweiz

Hält sich wechselweise in 3 Ländern je 2 Monate am Stück auf und wohnt dort zur Miete(Hotel, AirBnB).

Ist der dann steuerpflichtig, bzw wo?
Hört sich nach Perpetual Traveller an.
Die waren bisher nirgends steuerpflichtig, aber dadurch dass man heutzutage "gezwungen" wird einen festen Wohnsitz zu haben bzw. nachzuweisen (Adresse für Verbrauch von Wasser, Strom, Festnetztelefon, Kabelanschluss... etc.) bei der Eröffnung von Depots oder Konten wird das in Zukunft schwierig.
Man sollte dann seinen Wohnsitz in einem "steuerlich günstigen Land" haben, um dort steuerpflichtig zu sein.
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(12.08.2020, 00:16)jf2 schrieb: Steuern auf Verluste sind nicht schlimm? Dein Ernst?  Wonder
gilt die eigentlich für Leute, die ausserhalb Deutschlands + EU wohnen und ein Depot in Deutschland haben?


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