Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...03720.html
So langsam kehren wir zur Normalität zurück!
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...03720.html
Zitat: Die Stadt Stuttgart wird verpflichtet, über die Zulässigkeit der von dem Antragsteller angemeldeten Versammlung am 18. April 2020 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zu entscheiden.
Trifft die Stadt Stuttgart keine Entscheidung, ist der Antragsteller berechtigt, die von ihm angemeldete Versammlung durchzuführen.
Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart haben dem Antragsteller die notwendigen Auslagen jeweils zur Hälfte zu erstatten.
So langsam kehren wir zur Normalität zurück!