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Privatier
#11
Notiz 

RE: Privatier

Muss ich denn bei der Versicherung meine Einkünfte aus Kapitalanlagen angeben? Ich denke nicht.

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
#12
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 01:49)Vahana schrieb: Frankreich ist ein kommunistisches Shithole geworden.
Vielleicht steuern wir da auch noch hin. Tendenzen sind da.

Drum:
https://www.trading-stocks.de/thread-2094.html
#13
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 16:43)Vahana schrieb: Muss ich denn bei der Versicherung meine Einkünfte aus Kapitalanlagen angeben? Ich denke nicht.

Doch musst Du. Und jedes Jahr neu nachweisen.
#14
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 17:38)muchmoney schrieb: Drum:
https://www.trading-stocks.de/thread-2094.html

Beste Idee.

(07.04.2020, 17:42)pjf schrieb: Doch musst Du. Und jedes Jahr neu nachweisen.

War mir jetzt neu.
Also werden Gewinne mit Einkommen gleich gesetzt? Wie sollte die Versicherung darüber Kenntnis kriegen wieviele Gewinne anfallen?
Und dann muss man 2x14% zahlen?

Das perfekte System um die Leute im Hamsterrad zu halten.

Dann kann ich auch bei meinem Kumpel einen 450€ Job antreten und ihm den Steuernachteil bezahlen.

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#15
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 17:53)Vahana schrieb: Also werden Gewinne mit Einkommen gleich gesetzt? Wie sollte die Versicherung darüber Kenntnis kriegen wieviele Gewinne anfallen?

Ja. Bei Zweifeln wird die Jahressteuerbescheinigung verlangt.
#16
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 17:57)pjf schrieb: Ja. Bei Zweifeln wird die Jahressteuerbescheinigung verlangt.

Dann muss man die eben vorlegen.
12x450€ und fertig

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#17
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 18:00)Vahana schrieb: Dann muss man die eben vorlegen.
12x450€ und fertig

Ich weiss jetzt nicht, ob ich das gepostet hätte...

Blöd sind die ja nun auch nicht.
#18
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 17:53)Vahana schrieb: Beste Idee.


War mir jetzt neu.
Also werden Gewinne mit Einkommen gleich gesetzt? Wie sollte die Versicherung darüber Kenntnis kriegen wieviele Gewinne anfallen?
Und dann muss man 2x14% zahlen?

Das perfekte System um die Leute im Hamsterrad zu halten.

Dann kann ich auch bei meinem Kumpel einen 450€ Job antreten und ihm den Steuernachteil bezahlen.
Ein Minijob wäre für dich KV- / PV-beitragsfrei. Hier muss dein AG-Kumpel 13% pauschal bezahlen.
Steuern für Kapitaleinkünfte musst du wie beschrieben bezahlen.
#19
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 18:02)pjf schrieb: Ich weiss jetzt nicht, ob ich das gepostet hätte...

Blöd sind die ja nun auch nicht.

Aber wir sind auch nicht blöd.
Im Moment fragt meine KV auch nich nach meinem Kapitalertrag und diesen Zustand muss man irgendwie beibehalten.

Gegen diese 200€ im Monat sage ich ja nichts. Nur es ist eben nicht angemessen das Kapitalertrag wie Einkommen gerechnet wird und dann ansteigt, solange eigentlich klar ist dass man von der Restsumme nicht leben kann.
Wenn ich ein Jahr Verluste einfahre dann muss ich ja auch nicht weniger als 200€ zahlen. 

Es ist irgendwie offensichtlich das man durch die Gesetzeslage im Hamsterrad bleiben soll.
Wie viel Kapital brauche ich um 2000€ Netto nach Abzug aller Kosten behalten kann bei 5% Verzinsung des Kapitals? Das ist so eine erstaunlich hohe Summe, dass ich es lieber zum Erhalt meiner Motivation gar nicht durchrechnen will.
Und 2.000€ im Monat sind jetzt auch nicht königlich.

(07.04.2020, 18:21)TraderHater schrieb: Ein Minijob wäre für dich KV- / PV-beitragsfrei. Hier muss dein AG-Kumpel 13% pauschal bezahlen.
Steuern für Kapitaleinkünfte musst du wie beschrieben bezahlen.

Ja da haben wir es ja.

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#20
Notiz 

RE: Privatier

(07.04.2020, 17:53)Vahana schrieb: Und dann muss man 2x14% zahlen?

Das perfekte System um die Leute im Hamsterrad zu halten.

Dann kann ich auch bei meinem Kumpel einen 450€ Job antreten und ihm den Steuernachteil bezahlen.
AG+AN Anteil, also 2x7,5%

450€ Job ist zwar beitragsfrei, aber das hilft nicht bei der allg. Krankenversicherungspflicht. Du mußt Dich also freiwillig bei der GKV oder PKV versichern.
Freiwillige Mitglieder der GKV zahlen nach ihrem Gesamteinkommen aus Gewerbe, Kapital, Vermietung, Land, Forst usw.
Kannst Du die Einnahmen nicht nachweisen gilt automatisch die Höchststrafe!
https://www.buhl.de/steuernsparen/freiwi...sicherung/


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