Steuern/Verlustverrechnung: Wichtige Neuigkeiten für Trader Diese neuen Infos haben Sie als Godmode-Leser derzeit quasi exklusiv: Denn außer uns hat noch niemand darüber berichtet.Es geht um die Neuregelung der Besteuerung von Termingeschäften. Wie von uns schon mehrfach thematisiert, wurde eine katastrophale Gesetzesänderung beschlossen, die die Verlustverrechnung derart einschränkt, dass sich für Privatanleger (nur die sind betroffen) Termingeschäfte in aller Regel nicht mehr lohnen werden (zum Einlesen: Steueränderung: Drei Trader ziehen Bilanz!).Schon seit Monaten wartet die ganze Branche nun auf ein BMF-Schreiben, das für Konkretisierungen sorgt. Nicht wenige verbinden damit auch die Hoffnung, dass der drastische Gesetzestext dadurch eine exekutive Milderung erfährt.Und es scheint, als seien die Gebete erhört worden: Jedenfalls die von Tradern von Zertifikaten und Optionsscheinen (und damit auch von Emittenten).Denn die uns aus gut informierten Marktkreisen zugespielten Informationen zeigen, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) an der Definition von Termingeschäften schraubt. Demnach sind, per Definition wohlgemerkt, Zertifikate und Optionsscheine KEINE Termingeschäfte. Futures, Optionen und explizit CFDs aber schon.Dabei wird argumentativ nicht gerade ausführlich, aber letztlich doch daran angesetzt, dass Zertifikate und Optionsscheine in einem Kassageschäft und eben nicht in einem Termingeschäft erworben werden und Schuldverschreibungen der Emittenten sind.Immerhin ein möglicher Rettungsanker für die CFD-Branche: Sie könnte sich nun rasch darum bemühen, ihr Geschäft neu aufzusetzen und den Erwerb eines CFD ebenfalls so aufzubauen, dass er als Kassageschäft interpretiert werden kann, sich für den Kunden aber bzgl. der Nutzung des Produkts sichtbar nichts ändert. Ob dies allerdings – auch in der Kürze der Zeit – gelingt, dazu wagen wir keine Prognose.Der neue Stand ist jedenfalls eine große Erleichterung für Trader, zumal die Verluste aus den Derivaten dann auch weiterhin mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Eine bittere Pille müssen allerdings auch die OS-und Zertifikate-Trader schlucken: Bei Totalverlusten sieht es anders aus. Hier gilt eine Beschränkung der Verlust-Verrechnung auf 10 TSD EUR pro Jahr. Der Rest muss auf die nächsten Jahre vorgetragen werden. Durch eine Anpassung der Tradingstrategie (Vermeidung von Totalverlusten), lässt sich dieses Problem aber gut in den Griff bekommen.Ganz wichtig ist auch, dass sowohl Verluste aus Termingeschäften als auch aus Totalverlusten nicht von der eigenen Bank mit Gewinnen verrechnet werden; dies MUSS durch den Steuerpflichtigen selbst im Rahmen der Steuererklärung geschehen. Sonst werden die Verluste überhaupt nicht verrechnet! Sehr ärgerlich, da ein großer Vorteil der Abgeltungssteuer sicherlich der sehr geringe bürokratische Aufwand für den Trader ist. Wir erwarten das finale BMF-Schreiben, welches gegenüber dem hier dargestellten Stand noch Änderungen erfahren kann, für August 2020.Lesen Sie für weitere Detail-Infos diesen Artikel: Neue Steuerregeln ab 2021 für Derivate: So geht es jetzt weiter