Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Verbot des Futureshandels für Privatkunden
#41
Notiz 

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

(25.02.2022, 16:53)Vahana schrieb: Der Birger Schäfermeier hatte die letzten Tage ein Interview mit WH Selfinvest.

WH Selfinvest hatte die letzten Jahre so wenige Fälle von Nachschusspflicht ("kann man an einer Hand abzählen"), das sie die Haftung übernehmen.
Somit würde das Produkt nicht mehr mit Nachschusspflicht sein und zulässig für Privatleute.

Was natürlich nicht so deutlich gesagt wurde, dass im Hintergrund Kontenmanager sitzen die auf den Knopf zur Liquidierung drücken kurz bevor der Rote Bereich anfängt.
Zitat: "Die machen den ganzen Tag nichts anderes als die Positionen zu überwachen".

Das ist so nicht richtig. Das läuft vollautomatisch ab. Richtig ist, dass WH Selfinvest zu jeder Zeit auf allen Konten manuell zu- und eingreifen kann. Dazu braucht es keiner Zustimmung deinerseits. Ist völlig normal. Falls deine Trading Plattform (Broker) einen automatisierten Handel bietet ist das für die keine Black Box!! Rein theoretisch können alle Anbieter jeden deiner Klicks auf der Handelsplattform nachvollziehen.
#42
Notiz 

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

(01.03.2022, 22:29)jf2 schrieb: Ob andere Broker (z.B. IB) auch eben mal die Haftung übernehmen (und damit dann der eine Kunde für den anderen Kunden haftet) ist noch nicht gesagt.

Ich würde es seltsam von IB finden, auf der einen Seite für größere Futerepositionen "exposure fees" als Versicherung zu nehmen und dann die Haftung abzulehnen. Haben sie zu dem Zeitpunkt eingeführt, als der Schweizer Franken abgeschmiert war.
#43
Notiz 

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

(01.03.2022, 22:29)jf2 schrieb: Der Birger muß im Fanclub von WH Selfinvest sein bei so viel Begeisterung. Ob andere Broker (z.B. IB) auch eben mal die Haftung übernehmen (und damit dann der eine Kunde für den anderen Kunden haftet) ist noch nicht gesagt. Ich finde es zum brechen, hab aber erstmal bei Abgeordnetenwatch den Lindner mal nach §20 gefragt, mal sehen ob da ne Antwort kommt.

WH ist der Sponsor von Birger. Der gibt da soweit ich weiß auch Schulungen.

Wenn WH das macht werden andere nachziehen. Die Voraussetzungen sollten ja in etwa überall gleich sein.

__________________
Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
#44

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

Pressemitteilung | 30.09.2022
Produktintervention: BaFin schützt Kleinanleger vor unbegrenzten Verlusten beim Future-Handel

Kleinanleger mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar 2023 davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden. Dafür beschränkt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Produkte an Kleinanleger. Anders als die Entwurfsfassung, welche die BaFin im Februar 2022 konsultiert hatte, sieht die veröffentlichte Allgemeinverfügung Ausnahmen vor: Der Handel mit Futures zu Absicherungszwecken bleibt für Kleinanleger unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kleinanleger dürfen künftig weiter Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Sie müssen den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Absicherungsmöglichkeiten sind besonders bedeutsam für Agrarbetriebe, aber auch für andere Unternehmen der Realwirtschaft.

Außerdem bleibt der Future-Handel für Kleinanleger dann möglich, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können. Zudem gilt eine Übergangsregelung: Nicht von der BaFin-Maßnahme erfasst sind Future-Kontrakte, mit denen Positionen abgewickelt bzw. geschlossen werden, die vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung eröffnet wurden.

...

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffe...1.2_cid500

__________________
Trading is both, the easiest thing to do and also the most demanding thing you've ever done in your entire life. It can ruin your life, your family, and everything you touch if you don't respect it, or it can change your life, your families, and give you a feeling that is hard to find elsewhere if you succeed.
#45

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

Zitat: "Kleinanleger mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar 2023 davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden. Dafür beschränkt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Produkte an Kleinanleger.".

Das Orwell. Original.
#46

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

Also im Grunde das, was ich schon erwartet hatte: es geht um die Nachschußpflicht. Wenn der Anleger davon befreit ist, kann er weiter handeln.
#47
Notiz 

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

Wo ist das Problem?

Bei meinem Broker muss ich eine Margin pro Kontrakt hinterlegen.

Der Stopp den man max. setzen darf liegt ungefähr bei der Hälfte der Margin - ohne Stopp wird hier liquidiert.
Diese vertraglichen Bedingungen schliessen eine Nachschusspflicht faktisch aus.

Selbst mit starker Slippage ist es praktisch ausgeschlossen das die Margin komplett drauf geht.
Am Ende des Tages muss ich alle Positionen geschlossen haben - oder eine vielfach höhere der
aktuellen Volatilität entsprechend angepasste Margin hinterlegen.

Ich hatte noch nie eine Nachschusspflicht und praktisch ist es unmöglich dort hinzukommen.
Man kann max. etwas mehr als die Hälfte der Margin verlieren - hat man dann kein weiteres Geld auf dem Konto
kann man keine neue Position mehr eröffnen.

Problem ist erstens das diese Broker um die es geht (wohl wieder mal irgendwelche CFD-Buden) kleinste
Margin-Anforderungen verlangen und kleinste Kontogrössen ermöglichen um Kunden anzulocken.

Diese Kunden die mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Ahnung haben lassen sich von irgendwelchen
Werbeaussagen oder Werbefilmchen vom schnellen Geld anlocken und zahlen dann genau so viel ein
wie sie müssen - Mindestkontogrösse, Mindest-Margin-Anforderung.  

Eröffnen dann ohne Ahnung und blind wie die Nacht was Analyse und Strategien angeht Positionen mit
Hebel x-tausend oder x-hundert und sind dann in entsprechend volatilen Marktphasen ruckzuck in der
Nachschusspflicht. Dann rennen sie zum Anwalt oder zur BaFin und beschweren sich das sie abgezockt
wurden. OK wurden sie eigentlich auch weil solche Kontogrössen, Margins einfach unseriös sind und
von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.

Hauptproblem ist aber das sie einerseits das Produkt nicht verstehen und andererseits keine Ahnung
von Analyse, RM/MM, Strategien haben. Position wird eröffnet und dann wird zugeschaut wie diese immer
weiter ins Minus läuft - kein Stopp, kein Plan. Letzten Endes selber Schuld.

Jetzt werden die Broker entsprechend reagieren. Pflichtsstopp über der Margin sodass es nicht in die
Nachschusspflicht rutschen kann. Anpassung/starke Erhöhung der Margin bei Overnight-Positionen
entsprechend der Volatilität des gehandelten Futures. Oder gar keine Overnight-Positionen mehr -
Oder zumindest keine Over-Weekend-Positionen.

Dementsprechend werden sich weniger Kunden wegen zu wenig Geld für die höheren Margins anlocken
lassen oder ziemlich schnell wieder weg sein wenn ein Grossteil der Margin weg ist.

So gesehen ist das eigentlich eine gute Sache und soll letzten Endes wohl vor allem die Abzocker-Buden in
die Schranken weisen.

Gab früher auch US-Broker bei denen man mit 2000 Dollar Kontogrösse und Margin von 200 Dollar je
Kontrakt einfach mal 10 ES-Emini-Kontrakte handeln konnte. Keine Ahnung ob es sowas noch gibt.

Aber es dauert bei vielen die sich auf sowas einlassen wahrscheinlich sehr oft länger 2000 Dollar anzuzünden
und beim Verbrennen zuzuschauen als die Position mit 10 ES-Emini-Kontrakten die 2000 Dollar platt
gemacht haben.
#48
Notiz 

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

Die CFD-Buden sind eh illegal wenn sie eine Nachschußpflicht haben, das ist doch lange durch. Um die gehts also nicht. Und das Du verstehst das die Margin und die automatische Liquidation deiner Position Dich schützt (bis auf ein kaum bezifferbares da minimales Restrisiko) interessiert die BAFIN nicht. Mals sehen wie das Drama weiter geht aber es nervt extrem.

__________________
#49
Notiz 

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

(04.10.2022, 18:08)jf2 schrieb: Die CFD-Buden sind eh illegal wenn sie eine Nachschußpflicht haben, das ist doch lange durch. Um die gehts also nicht. Und das Du verstehst das die Margin und die automatische Liquidation deiner Position Dich schützt (bis auf ein kaum bezifferbares da minimales Restrisiko) interessiert die BAFIN nicht. Mals sehen wie das Drama weiter geht aber es nervt extrem.

Wie soll Sklavenhaltung gehen wenn die Sklaven wirklich Geld verdienen könnten?

Die Argumentation ist einfach: alle unsere Bürger sind so dumm dass sie nicht mal versuchen dürfen an den Finanzmärkten zu agieren. OK, wenn man die Politiker anschaut die die Bürger wählen dann ist diese Argumentation vielleicht gar nicht so dumm.

Ich habe wirklich schon viel gesehen in meinem Leben, aber was die Europäische Union gerade in Finanzanlagen mit ihren Bürgern macht ist nicht mehr aus dieser Welt. Ich könnte nicht in so einem Staatenbund leben...

__________________
Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.
#50
Notiz 

RE: Verbot des Futureshandels für Privatkunden

(04.10.2022, 18:08)jf2 schrieb: Die CFD-Buden sind eh illegal wenn sie eine Nachschußpflicht haben, das ist doch lange durch. Um die gehts also nicht. Und das Du verstehst das die Margin und die automatische Liquidation deiner Position Dich schützt (bis auf ein kaum bezifferbares da minimales Restrisiko) interessiert die BAFIN nicht. Mals sehen wie das Drama weiter geht aber es nervt extrem.

Du wenn es dann gar nicht mehr anders geht werde ich ein Gewerbe anmelden.


Schäfermeier/WH-Selfinvest haben das auch schon mal diskutiert....

tradAc | Bafin Verbot? Entwarnung! Broker WH-Selfinvest im Interview



Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste