Urteil des BGH - Wohnungseigentümer müssen im Zweifel zwei Rauchmelder bezahlen
Wohnungseigentümer müssen unter Umständen hinnehmen, neue Rauchmelder zu bezahlen, obwohl bereits welche eingebaut sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Eine Gemeinschaft von Eigentümer eines Wohnhauses kann den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern für alle Wohnungen beschließen. Auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits Rauchmelder angebracht haben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service...42586.html
Wohnungseigentümer müssen unter Umständen hinnehmen, neue Rauchmelder zu bezahlen, obwohl bereits welche eingebaut sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Eine Gemeinschaft von Eigentümer eines Wohnhauses kann den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern für alle Wohnungen beschließen. Auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits Rauchmelder angebracht haben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
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