OBERVERWALTUNGSGERICHT URTEILT:Bundesregierung muss Klima-Sofortprogramm vorlegen
Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist rechtswidrig, sagt ein Oberverwaltungsgericht. Für die Sektoren Gebäude und Verkehr müssen nun Sofortprogramme aufgesetzt werden.
euer Rückschlag vor Gericht für die Ampel: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt. Die Kläger begrüßten das Urteil und forderten sofortiges Handeln, etwa mit einem Tempolimit auf Autobahnen. Die Regierung kann aber in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben.
Es geht um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Werden diese in einzelnen Sektoren verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern. Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen. Verkehrsminister Volker Wissing lehnte ein eigentlich verpflichtendes Sofortprogramm ab, da das Klimaschutzgesetz geändert werde. Dies ist zwar von der Regierung auf den Weg gebracht, aber noch nicht im Bundestag beschlossen worden.
Das Gericht stellte nun fest, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen gegensteuern muss, um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle legte in der mündlichen Begründung dar, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Das sei aber ein eher mittel- bis langfristiges Instrument. Das im Gesetz geforderte Sofortprogramm sei etwas anderes.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/k...50146.html
- AKTUALISIERT AM 30.11.2023
Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist rechtswidrig, sagt ein Oberverwaltungsgericht. Für die Sektoren Gebäude und Verkehr müssen nun Sofortprogramme aufgesetzt werden.
euer Rückschlag vor Gericht für die Ampel: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt. Die Kläger begrüßten das Urteil und forderten sofortiges Handeln, etwa mit einem Tempolimit auf Autobahnen. Die Regierung kann aber in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben.
Es geht um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Werden diese in einzelnen Sektoren verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern. Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen. Verkehrsminister Volker Wissing lehnte ein eigentlich verpflichtendes Sofortprogramm ab, da das Klimaschutzgesetz geändert werde. Dies ist zwar von der Regierung auf den Weg gebracht, aber noch nicht im Bundestag beschlossen worden.
Das Gericht stellte nun fest, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen gegensteuern muss, um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle legte in der mündlichen Begründung dar, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Das sei aber ein eher mittel- bis langfristiges Instrument. Das im Gesetz geforderte Sofortprogramm sei etwas anderes.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.