
RE: Klimakrise - CO2 Steuer
| 02.12.2019, 11:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2019, 11:27 von saphir.)(02.12.2019, 09:16)Skeptiker schrieb: Das Argument scheint mir ein wenig unpassend zur Diskussion. Probleme durch den Verkehrslärm gibt es nicht erst seit gestern und deshalb gibt es z. B. Lärmschutzwände und Häuser werden in der Regel eher weiter weg von Autobahnen und Schnellstraße gebaut.
Du übersiehst eben komplett die Rechte der Leute, die mit ihren Geld ganz gerne ein privates Auto fahren wollen.
Doch. Bei mir geht es darum, die Bevormundung abzuwehren, nicht darum, anderen Bürgern etwas aufzudrängen. Ich habe ja nichts dagegen, wenn sich Menschen vegan ernähren oder irgendwelche Diäten einhalten. Ich will nur eben ganz gerne das Recht behalten, selbst zu entscheiden, ob ich da mitmache.
Ja, was ein Glück, dass man von solchen Argumenten verschont bleibt, könnte sonst das so gemütlichen Weltbild stören.
Stadtplanung ist an sich schon eine kollektivistische Sache. Leider.
Ich frage mich ja, wie sehr die Gegner des Lärms sich freuen würden, wenn sie selbst keine Autos mehr fahren dürften, sondern mit nur drei Mal am Tag kommenden, ständig überfüllten Busen vorlieb nehmen dürften. Wahrscheinlich würde die Abwägung dann auch etwas emotionaler.
Aber solange man nur über den Arbeitsweg anderer Leute entscheidet... Ja, ich kenne das auch von mir selbst.
Das ist aber doch nicht das zentrale Problem der einzelnen Buchläden.
Das zentrale Problem ist, dass die gesamte Branche sich gegenwärtig sehr radikal verändert, vielleicht so grundlegend wie zuletzt bei Einführung des Buchdrucks, und der Buchhandel da nur wenig mitgeht. Wegen der Buchpreisbindung auch nur wenig mitgehen kann.
Komisch, ich sehe das genau andersrum. Freiheit ist immer die Freiheit eines Einzelnen.
Aber die Ethik, der philosophische Konsens und die Rechtsstaatlichkeit zeigt da ganz klar die Grenzen auf, z.B.:
Zitat:Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797). Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Einleitung in die Rechtslehre. § C. Allgemeines Prinzip des Rechtsoder z.B.
„»Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann"
Zitat:Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Einleitung II. Allgemeine Grundsätze des Rechts. §. 83. „Die allgemeinen Rechte des Menschen gründen sich auf die natürliche Freyheit, sein eignes Wohl, ohne Kränkung der Rechte eines Andern, suchen und befördern zu können.“es geht immer drum, dass die Freiheit des einzelnen dort endet wo die Freiheit des anderen anfängt. Alles dazwischen muss gemeinsam ausgehandelt werden, bzw. ist durch die Rechtsprechung geregelt.
Jede andere Position die nur auf die "Nichtbevormundung" oder des "Nichtreinredens" pocht ist nun mal genau die gleiche Argumentation wie sie von Despoten, Unrechtsstaaten usw. verwendet wird. Oder auch von den Südstaaten der USA verwendet wurde: Die Nordstaaten würden den Südstaaten die Freiheit nehmen so zu leben wie sie es für richtig halten (also mit Rassismus und Versklavung) oder auch als sich Männer hier das Recht nicht nehmen lassen wollten, die eigene Frau zu züchtigen wenn ihnen danach ist. Mehr kann man dazu doch kaum noch sagen.
"Freiheit des Einzelnen" klingt ja erst mal gut, gemeint ist bzw. gemeint kann damit immer nur die Freiheit von einigen sein, niemals von allen, da diese sich eben überschneidet. Und dieses ist nun mal ein "Kollektivistisches" oder Gemeinschaftliches Problem.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.