(03.12.2019, 13:21)saphir schrieb: Soweit ich mich erinnere war damals die Gründung eine Briefkastenfirma vom Finanzamt weitestgehend ungeprüft oder zumindest soweit ungeprüft dass es relativ einfach war seine Gewinne ins Ausland per Briefkastenfirma zu transferieren ohne dass das Finanzamt da etwas monierte bzw. monieren konnte. Die erhöhte Transparenzforderung ist nur ein Schritt um den Briefkasten- bzw. Offshorefirmen bei zu kommen. Damals konnte man das ganze über einen Strohmann, bzw. im Ausland hatte sich extra dafür eine Branche entwickelt die den Strohmann stellte und auch den ganzen Papierkram erledigte, relativ einfach abwickeln. Hier wird drüber gesprochen wie sich die Sache verschärft hat und wie es in der Zukunft aussehen könnte:
Sorry, eine "Briefkastenfirma", also ein Firmensitz ohne operative Tätigkeit der Firma, womöglich unter Einsatzes eines "Strohmanns", war schon immer eine strafbare, verbotene Steuerhinterziehung. Du willst doch jetzt nicht ernsthaft dem Gesetzgeber vorwerfen, er erschwere jetzt Steuerhinterziehern ihr unehrliches Tun?