(03.12.2019, 15:12)Guhu schrieb: Sorry, eine "Briefkastenfirma", also ein Firmensitz ohne operative Tätigkeit der Firma, womöglich unter Einsatzes eines "Strohmanns", war schon immer eine strafbare, verbotene Steuerhinterziehung. Du willst doch jetzt nicht ernsthaft dem Gesetzgeber vorwerfen, er erschwere jetzt Steuerhinterziehern ihr unehrliches Tun?
Bist du sicher? Der sagt eine Strohmannfirma sei völlig legal (ggf. gewesen):
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.