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RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Wer kennt sich aus?
| 22.09.2019, 10:46
Man kann sich auch die größte Scheiße einfach schön reden, wenn man kreativ und naiv genug ist.
Es ist ja nicht so das es noch so ist, dass mit den Geldern noch etwas sinnvolles gemacht wird. Je mehr Steuern der Staat ein nimmt umso schädlicher für die Bevölkerung.
Besser wäre es den Geldhahn zuzudrehen. Aber da fehlt es der Stellschraube.
Nur auswandern wäre eine Option. Ich bin sowieso nur noch ein paar Wochen pro Jahr in Deutschland, nur leider habe ich steuerrechtlich gesehen meinen "Lebensmittelpunkt" in Deutschland.
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RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Wer kennt sich aus?
| 23.09.2019, 16:27
Und warum änderst Du das nicht wenn dich DE so nervt? Übrigens dieses pauschale "Der Staat macht NUR Sch..ße mit den Steuern"" ist ziemlich albern.
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RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Wer kennt sich aus?
| 23.09.2019, 18:56
Das kommt noch.
Einige meiner Kollegen sind schon ausgewandert und bisher hat es keiner bereut.
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RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Wer kennt sich aus?
| 23.09.2019, 19:30
Selbst wenn du gar nicht in Deutschland bist, aber deinen "Lebensmittelpunkt" dort hast bist du steuerpfllichtig.
Das ist das was ich von mehreren Stellen gehört habe. Falls ihr da was anderes wisst, dann her mit den Infos.
Selbst wenn ich mir eine Bude in Dubai miete muss ich nachweisen das ich dort war. Und das kann ich nicht zuverlässig liefern.
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RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Wer kennt sich aus?
| 23.09.2019, 19:48
Die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht sollte kein Problem sein.
Zu § 9 AEAO - Gewöhnlicher Aufenthalt,
Nr. 4 Satz 4
"Hält sich der Steuerpflichtige zusammenhängend länger als ein Jahr im Ausland auf, ist grundsätzlich eine Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland anzunehmen."
Nr. 1 Sätze 5, 6
"Ein einheitlicher Aufenthalt ist gegeben, wenn der Aufenhalt nach den Verhältnissen fortgesetzt werden sollte und die Unterbrechung nur kurzfristig ist. Als kurzfristige Unterbrechung kommen in Betracht Familienheimfahrten, Jahresurlaub, ..., auch geschäftliche Reisen"
(Quelle: Beck 'sche Steuerrichtlinien)
Geprüft werden sollte weiterhin unbedingt, ob der Tatbestand der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG und / oder nach § 6 AStG vorliegen könnte (einfach googlen).
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RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Wer kennt sich aus?
| 23.09.2019, 19:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2019, 19:56 von EMEUV.)
(23.09.2019, 19:30)Vahana schrieb: Selbst wenn du gar nicht in Deutschland bist, aber deinen "Lebensmittelpunkt" dort hast bist du steuerpfllichtig.
Das ist das was ich von mehreren Stellen gehört habe. Falls ihr da was anderes wisst, dann her mit den Infos.
Selbst wenn ich mir eine Bude in Dubai miete muss ich nachweisen das ich dort war. Und das kann ich nicht zuverlässig liefern.
Dein Einwand verstehe ich nicht, die
Vereinigten Arabischen Emirate liefern doch keine Steuerhinterzieher aus. (Die werden höchstens geköpft.)
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2