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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 31.08.2024, 14:22
(31.08.2024, 14:09)gelbfuss schrieb: Geliefert wie bestellt.
https://www.n-tv.de/politik/Abgeschobene...94951.html
Wobei es in diesem Einzelfall ja wegen einer kommenden Vaterschaft seiner deutschen Partnerin passieren soll.
Ich meine aber das generelle Abschiebeverbot nach Afghanistan gemäß Art. 3 EMKR. Da steht zwar von einem Abschiebeverbot gar nichts drin, aber die Richter des EGMR sehen das so. Von daher - klarer Fall.
Mittlerweile haben wir uns allerdings vom Rechtsstaat zum rechtsfreien Staat gewandelt. Es gibt Vorschriften - zum Beispiel Dublin III - die der Staat anwenden müsste, es allerdings nicht tut, warum auch immer.
Insofern könnte man dann ja auch mal sagen: der EGMR mag entscheiden was er will, wir kümmern uns nicht mehr drum.
Und dann? Wie viele Divisionen hat der EGMR?
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 31.08.2024, 14:39
(31.08.2024, 13:50)Speculatius schrieb: ...
Also, Frau Nänci, schon mal den Dreamliner vorbereiten für die Rückholung....
Ob die Rückgeholten dann auch die 1.000 Euro Handgeld wieder zurückzahlen müssen? Ach, das haben die schon ausgegeben - na dann natürlich nicht.
Hallo,
NATÜRLICH würden diese Ehrenmänner das gerne zurückzahlen!
Es ist aber doch nicht deren Schuld, dass du Pöööööser denen keine Arbeitserlaubnis gibst.
Außerdem wird sich schon n Anwalt finden, der dir klarmacht, dass du ja das Kindergeld auch nicht zurückzahlen musst, wenn das Kind verstirbt. Oder so.
Und außerdem: Entweder hat er nen Anspruch auf den Tausi, dann hat er ihn. Oder du hast sie ihm geschenkt. Und weisst ja.... geschenkt ist geschenkt... und so.
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 31.08.2024, 15:20
Ich hege ja die Hoffnung dass die Taliban die 28 abgeschobenen Straftäter einfach lautlos verschwinden lassen. Aber wahrscheinlich wird man ihnen einen Orden verleihen, sie zu Terroristen ausbilden, und wieder nach Europa einschleusen.
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 31.08.2024, 18:26
(31.08.2024, 14:22)Speculatius schrieb: Wobei es in diesem Einzelfall ja wegen einer kommenden Vaterschaft seiner deutschen Partnerin passieren soll.
Ich meine aber das generelle Abschiebeverbot nach Afghanistan gemäß Art. 3 EMKR. Da steht zwar von einem Abschiebeverbot gar nichts drin, aber die Richter des EGMR sehen das so. Von daher - klarer Fall.
Mittlerweile haben wir uns allerdings vom Rechtsstaat zum rechtsfreien Staat gewandelt. Es gibt Vorschriften - zum Beispiel Dublin III - die der Staat anwenden müsste, es allerdings nicht tut, warum auch immer.
Insofern könnte man dann ja auch mal sagen: der EGMR mag entscheiden was er will, wir kümmern uns nicht mehr drum.
Und dann? Wie viele Divisionen hat der EGMR?
1. Deutsche Partnerin geht aus dem Artikel nicht hervor.
2. Zu 2 Jahren 2 Monaten verurteilt.
Wie kann einer nach sowas noch hier dieses Jahr ne Frau schwängern nach dieser Vita?
Damals 26. Man beachte die Altersangaben.
https://www.n-tv.de/panorama/Gericht-ver...27023.html
Ganz ehrlich, wer kann denn da noch die Politik ernst nehmen bei diesem Thema.
Vorschläge?
Her damit.
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 31.08.2024, 18:26
(31.08.2024, 13:50)Speculatius schrieb: Ich warte nur darauf, bis nach der Sachsen- und Thüringenwahl die Anwälte der jüngst abeschobenen afghanischen Straftäter*Innen (wie viele *Innen waren jetzt nochmal dabei? Egal.) vor den EGMR ziehen und die sofortige Rückführung aller nach Deutschland verlangen, weil doch im Land der bösen Taliban Folter und Todesstrafe herrschen und keiner - nicht mal schwerste Straftäter - dorthin abgeschoben werden dürfen. So sieht es jedenfalls der EGMR. Kein Problem für die Anwälte, hier Recht zu bekommen.
Man wundert sich in Europa schon, dass Deutschland seine Position so stark verändert hat, weil Deutschland immer der Abschiebebremser war und nun zum Motor wird. Ich denke das rechtliche wird sich finden, bzw. ggf. werden Gesetze angepasst um die Abschiebungen zu erreichen, zumindest in Summe und nur Einzelfälle können der Abschiebung entkommen. Warum die Anwälte bis nach den Landtagswahlen warten sollen, erschliesst sich mir nicht.
Zitat:Bundeskanzler fordert "Abschiebungen im großen Stil"
"Wir müssen schneller und mehr abschieben", sagt Bundeskanzler Olaf Scholz. Dafür müssten die Behörden "rund um die Uhr" erreichbar sein.
20. Oktober 2023
https://www.zeit.de/politik/deutschland/...-migration
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 31.08.2024, 18:48
(31.08.2024, 15:20)Kameldieb schrieb: Ich hege ja die Hoffnung dass die Taliban die 28 abgeschobenen Straftäter einfach lautlos verschwinden lassen. Aber wahrscheinlich wird man ihnen einen Orden verleihen, sie zu Terroristen ausbilden, und wieder nach Europa einschleusen.
Scheiss auf die Taliban oder sonst wer aus'm Ausland.
Wir selbst müssen wieder in die Spur kommen.
Nach GG und Asylrecht. Brauchen kein x-Waffenverbot oder sonst eine Symbolpolitik.
Wenn ich Merz oder Söder höre, wird mir schlecht.
Von Links, SPD, Grüne hab ich nix anderes erwartet als das, was geliefert wurde. Aber die Union? My ass
Kann mich noch sehr gut an Seehofer 2016 erinnern, wo er aufgrund 2015 ein Brief an Merkel geschrieben hat. Antwort kam nach 3 Monaten.
Jetzt der Spahn, anscheinend die Allzweckwaffe der Union, der alles kann. Wie Gesundheit damals auch. Grosse Fresse. Jetzt Migration.
Naja, jetzt mir Grad etwas Frust von der Seele geschrieben.
Ich mach Popcorn 🍿 für morgen Abend.
Freiburg gegen Bayern und die Wahlen. Hol mir zur Not noch ein Asthmaspray.
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 31.08.2024, 22:36
(31.08.2024, 14:39)Mr. Passiv schrieb: Hallo,
.......
Kotzende Grüße
War das letzte Bier schlecht?
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 31.08.2024, 22:42
(31.08.2024, 14:39)Mr. Passiv schrieb: Hallo,
NATÜRLICH würden diese Ehrenmänner das gerne zurückzahlen!
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Außerdem wird sich schon n Anwalt finden, der dir klarmacht, dass du ja das Kindergeld auch nicht zurückzahlen musst, wenn das Kind verstirbt. Oder so.
Und außerdem: Entweder hat er nen Anspruch auf den Tausi, dann hat er ihn. Oder du hast sie ihm geschenkt. Und weisst ja.... geschenkt ist geschenkt... und so.
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Das mit dem Tausender ist die Höhe. Eine Volksverarschung erster Güte. Was glaubt ihr, wieviel Euronen pro Nase mussten wir an die Empfänger wohl zahlen, damit sie die lieben Straftäter aufnehmen? 6 oder 7-stellig??
Mal abgesehen von den reinen Abschiebekosten, die sich auch sicherlich im mittleren 5 stelligen Bereich bewegen.
Hier ist Stammtisch, ich darf das !
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 01.09.2024, 01:36
(31.08.2024, 22:42)Lolo schrieb: Das mit dem Tausender ist die Höhe. Eine Volksverarschung erster Güte. Was glaubt ihr, wieviel Euronen pro Nase mussten wir an die Empfänger wohl zahlen, damit sie die lieben Straftäter aufnehmen? 6 oder 7-stellig??
Mal abgesehen von den reinen Abschiebekosten, die sich auch sicherlich im mittleren 5 stelligen Bereich bewegen.
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Der Tausender ist dafür da damit sie fürs erste versorgt sind bzw. sich versorgen können.
Könnten sie das nicht - kann man sie nicht abschieben.....
Was man will oder als gerecht empfindet ist nicht dasselbe wie das was Gesetze und Gerichte
vorschreiben....
Zitat:Kontext
Abschiebung nach Afghanistan
Warum die Straftäter "Handgeld" bekommen
Stand: 30.08.2024 17:38 Uhr
Die nach Afghanistan abgeschobenen Männer haben jeweils 1.000 Euro "Handgeld" erhalten. Das hat das niedersächsische Innenministerium bestätigt. Warum die Straftäter das Geld bekommen........
..............Im Netz sorgt jedoch etwas anderes für große Aufregung: Nach Angaben des Spiegel soll jeder Abgeschobene vor dem Flug 1.000 Euro "Handgeld" erhalten haben. Bei 28 Passagieren wären das insgesamt 28.000 Euro - und das auch noch für Straftäter. Das Bundesinnenministerium (BMI) verweist auf Anfrage des ARD-faktenfinders zu dem Sachverhalt auf die Bundesländer, das niedersächsische Innenministerium bestätigte die Zahl. Welche Gründe kann es für die Zahlung gegeben haben?
Zitat:Abschiebungsverbot sollte vermieden werden
Aus dem niedersächsischen Innenministerium heißt es auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios, dass das BMI die Auszahlung eines "Handgelds" in Höhe von 1.000 Euro pro Person als Leistung der zuführenden Länder empfohlen habe, "um das menschenwürdige Existenzminimum für einen Übergangszeitraum (sechs bis neun Monate) zu gewährleisten und so die Feststellung eines Abschiebungsverbotes zu vermeiden". Das BMI sehe diesen Betrag als ausreichend an, vorübergehend die notwendigsten Bedarfe zu decken. Im Zusammenhang mit der Sammelabschiebung hätten sich die Länder auf die nun ausgezahlte Summe gemeinsam geeinigt.
Grund für diese Empfehlung des BMI sind rechtliche Bedenken. Denn grundsätzlich sei bei Rückführungen nach Afghanistan zu klären, wie in einem gerichtlichen Verfahren die Feststellung eines Abschiebungsverbotes wegen drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne des Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 Europäischen Menschenrechtskonvention vermieden werden könne, so das niedersächsische Innenministerium.
"Menschen dürfen nicht dahin abgeschoben werden, wo ihnen eine unmenschliche Behandlung droht", sagt Philip Raillon, Mitglied der ARD-Rechtsredaktion. Das stehe so in der Europäischen Menschenrechtskonvention. "Dieser Maßstab ist für Deutschland zwingend, auch wenn es um Straftäter geht."
Eine unmenschliche Behandlung könne auch dann vorliegen, wenn humanitäre Gründe im Heimatland dafür sprächen, so Raillon. "Ich nenne das mal eine Art humanitäres Abschiebungsverbot. Die Rechtsprechung hat daran aber sehr hohe Anforderungen. Ein solches Abschiebungsverbot liegt aber wohl vor, wenn der Ausländer zurück im Heimatland nicht das absolut mindeste Lebensniveau, also das Existenzminimum, halten kann und dies etwa zu einer Verschlechterung seiner Gesundheit führen würde."
Zitat:Urteil des Bundesverwaltungsgericht als Referenz?
So gilt zum Beispiel ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 (BVerwG 1 C 10.21) als mögliche Referenz. Das Gericht hatte im Fall eines Klägers aus Afghanistan entschieden, dass ein Mensch abgeschoben werden kann, wenn seine Existenz für einen absehbaren Zeitraum noch gesichert ist. Finanzielle Rückkehrhilfen zählen demnach dazu. Der Mann hatte kein Asyl in Deutschland erhalten und wollte mit der Klage ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erreichen.
In den Leitsätzen zu dem Urteil heißt es, dass ein Maßstab für die im Rahmen der Prüfung nationalen Abschiebungsschutzes anzustellende Gefahrenprognose ist, ob ein Ausreisepflichtiger nach seiner Rückkehr, "gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen". Nicht entscheidend sei hingegen, "ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist".
Weiter heißt es: "Kann der Rückkehrer Hilfeleistungen in Anspruch nehmen, die eine Verelendung innerhalb eines absehbaren Zeitraums ausschließen, so kann Abschiebungsschutz ausnahmsweise nur dann gewährt werden, wenn bereits zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der letzten behördlichen oder gerichtlichen Tatsachenentscheidung davon auszugehen ist, dass dem Ausländer nach dem Verbrauch der Rückkehrhilfen in einem engen zeitlichen Zusammenhang eine Verelendung mit hoher Wahrscheinlichkeit droht." Je länger der Zeitraum der durch Rückkehrhilfen abgedeckten Existenzsicherung sei, desto höher müsse die Wahrscheinlichkeit der Verelendung nach diesem Zeitraum sein.
Der Kläger hatte sich auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen, demzufolge niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden dürfe. Begründet hatte er das mit der gravierenden Verschlechterung der humanitären Lage in Afghanistan seit Ausbruch der Corona-Pandemie und dem einhergehenden Lockdown, weswegen er sein Existenzminimum trotz der finanziellen Hilfen bei einer Abschiebung nicht nachhaltig sichern könne. Das Bundesverwaltungsgericht sah das jedoch anders.
Zitat:Mehrere Gerichtsentscheidungen als Begründung
Insgesamt bezieht sich das BMI mit der Empfehlung nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums auf vier Gerichtsurteile. Mit Blick auf Abschiebungen nach Afghanistan würden die Gerichte jeweils die schwierige Versorgungslage und wirtschaftliche Situation aufgrund der verfügbaren Berichte von internationalen Organisationen berücksichtigen, heißt es. "Sie stellten fest, dass die Mehrheit der afghanischen Bevölkerung auf humanitäre Hilfen angewiesen ist und die durchschnittlichen Verdienste die Lebenshaltungskosten nicht decken." Berücksichtigt werde aber auch die individuelle Leistungsfähigkeit der betroffenen Personen.
Als nachteilige Faktoren hätten die Gerichte etwa den fehlenden Zugang zu einer das Mindestniveau des Existenzminimums sichernden Arbeit, Krankheit und Behinderung oder das Fehlen eines sozialen und familiären Netzwerkes bei Personen, die nicht in Afghanistan geboren wurden und nie dort gelebt haben ausgemacht.
Begünstigende Umstände seien hingegen etwa die individuelle Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit, der Zugang zu einer das Mindestniveau des Existenzminimums sichernden Arbeit, Vermögen oder finanzielle Unterstützung aus dem Ausland oder ein soziales oder familiäres Netzwerk (von einem solchen ist regelmäßig auszugehen).
"Die Rechtsprechung sagt: Bei der Frage, ob eine unmenschliche Behandlung droht, sind auch mögliche finanzielle Unterstützungen zu berücksichtigen", sagt Raillon. "Auch solche, die dem Abgeschobenen bei der Ausreise bezahlt werden." Dabei müsse das Geld nicht dauerhaft das Existenzminimum im Heimatland sichern, eine Art Mindesthilfe für die ersten Wochen reiche wohl aus. "Ob es am Ende ein Abschiebeverbot gab oder so eins durch Zahlungen vermieden wurde, hängt immer vom Einzelfall ab", so Raillon. Den müssten dann Gerichte überprüfen.
Zitat:Höhe des "Handgelds" angelehnt an Förderprogramm?
Wie hoch die finanziellen Rückkehrhilfen sein müssen, damit ein Abgeschobener die elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum befriedigen kann und somit nicht das Recht auf ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, wird im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht festgelegt. Nach Angaben des Auswärtigen Amts liegt das Pro-Kopf-Einkommen in Afghanistan bei rund 220 Euro pro Jahr.
Die 1.000 Euro "Handgeld" könnten jedoch angelehnt sein an das sogenannte REAG/GARP 2.0-Programm des Bundesinnenministeriums (BMI). Mit diesem Programm bezahlt das BMI zum Beispiel ausreisepflichtige Asylbewerber bei einer freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land. Neben Geld für das Flug- oder Busticket ist auch eine einmalige Förderung von 1.000 Euro pro Person möglich, für Minderjährige 500 Euro.
Für das entsprechende Programm gaben Bund und Länder 2022 nach Angaben des BMI 17,5 und im vergangenen Jahr 21,5 Millionen Euro aus.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/k...d-100.html
ist halt leider so....
Aber die CDU die das ganze verursacht hat und hinter den meisten Gesetzen steckt
wird das wieder erstatten. Hab gehört der Merz hat angeboten auf Geld aus der
Parteienfinanzierung zu verzichten.....
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RE: STAMMTISCH und Meinungsfred | 01.09.2024, 07:35
(01.09.2024, 01:36)boersenkater schrieb: ist halt leider so....
Das ist doch das mittlerweile übliche Politiker/Medien-Gesabbel.
Ich hab seit der Schlacht von Gettysburg immer nur gehört, dass man nach Afghanistan nicht abschieben kann. Geht halt nicht. Keine Möglichkeit. Keine Chance. Kein nix.
Nu is Druck auffm Kessel und es stehen Wahlen an.... Schwupps... Here we go! Schaut her: Superolaf zieht durch!
Mögen die Wahlen heute es richten.
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