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Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an
#31
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

(01.03.2024, 17:55)vrider73 schrieb: Hier habe ich jetzt mal was reinkopiert was Vahanas Problem erklären könnte. Auch die kalte Progression könnte am Problem beteiligt sein.

Ich behalte das mal im Hinterkopf.
Allerdings würde es 2022 nicht erklären und es würden auch viel mehr Leute betroffen sein. Das Thema wäre dann bekannter.

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Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
#32

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

Zum Glück muss ich mich damit nicht so sehr beschäftigen, da meine Frau Steuerfachangestellte und Lohnbuchhalterin ist. Ich werde ihr den ganzen Mist hin und bitte um Bearbeitung.
Hab mich auch selber mal am Elsterportal versucht aber meine Abneigung gegen das dort benutzte Deutsch haben dazu geführt das der Laptop nach 5 min nur knapp dem Tod entronnen ist.
#33
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

Mit der WISO Software geht es eigentlich recht schnell. Wenn man keine komplexen Sachen abzusetzen hat ist man damit in 10-20 Minuten durch.
Ich kenne noch den Papierkram und das war richtig übel. Damals hatte ich allerdings meist noch einige 1000 DM und Euro wieder bekommen und dann tut man sich so eine masochistische Scheiße noch an.

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#34
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

(16.02.2024, 19:00)Vahana schrieb: Ich dachte immer das die Pauschale die zum Abschluss abgezogen wird sorgt immer dafür das es eine Nachzahlung gibt.

Berücksichtigt der Arbeitgeber denn nicht den Pauschbetrag (notfalls erst am Jahresende beim kleinen Ausgleich)?
Ansonsten würde doch jeder den Pauschbetrag als Freibetrag eintragen lassen.
Der Pauschbetrag wurde doch eingeführt, um gerade jene Steuererklärungen zu vermeiden, wo die Kosten unter dem Pauschbetrag bleiben.
#35
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall.
Der Pauschbetrag kann zwar als Freibetrag eingetragen werden, aber dann MUSS man eine Erklärung abgeben.
Und grundsätzlich sorgt die Pauschale dafür das man i.d.R. immer was zurück bekommt und der Steuerzahler dann "gezwungen" ist sein Geld aktiv zurück zu holen ... eigentlich! Bei mir ja anscheinend nicht.

Sinnvoll wäre es wenn der Pauschbetrag gar nicht erst ans Finanzamt abzuführen. Aber der Staat spekuliert wahrscheinlich darauf das viele den Ausgleich gar nicht machen und das Geld spenden.
Bis auf den eingetragenen Freibetrag hat der Arbeitgeber nichts damit zu tun.

Ganz ehrlich, für die 200 Piepen die da normalerweise bei rumkommen würde ich es normalerweise auch nicht machen, mir geht es aber ums Prinzip.

Der Aufwand mit dem Programm sind vielleicht 20minuten und wenn man 2-3 Jahre gleichzeitig macht geht es noch schneller pro Ausgleich.

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#36
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

Der Pauschbetrag kann zwar als Freibetrag eingetragen werden, aber dann MUSS man eine Erklärung abgeben.

Das ist schon klar.

Und grundsätzlich sorgt die Pauschale dafür das man i.d.R. immer was zurück bekommt

Und das bezweifle ich eben. Der Pauschbetrag wurde eingeführt, um viele Einkommenssteuererklärungen überflüssig zu machen.
Der Arbeitgeber berücksichtigt den doch normalerweise bei seinen Zahlungen/Jahresausgleich.
Du hast doch jetzt gründlich nach einem Fehler gesucht, sagst aber, dass die Zahlen stimmen.
Das heißt doch nichts anderes, dass dein Arbeitgeber offenbar den Pauschbetrag schon berücksichtigt hat (allerdings wärst du dann bei 0 und nicht einer Nachzahlung).
#37
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

Die Werbungskostenpauschale wurde eingeführt um viele kleine Nachweise zu ersetzen, weil alle Arbeitnehmer auf dem einen oder anderen Wege was abzusetzen haben.
Der Arbeitgeber macht gar nichts daran.

Ich mache seit über 20 Jahren die Ausgleiche und es hat immer so funktioniert. Also wenn nichts geändert wurde (und danach sieht es auch im WISO Programm aus) dann sorgt die Pauschale immer noch für eine Reduzierung der Lohnsteuer im Jahresausgleich.

Erst wenn ich im Programm über die Pauschalgrenze komme, bekomme ich mehr erstattet als nur durch die Pauschale. In meinem speziellen Fall muss ich dann "weniger zurückzahlen". Das heißt eindeutig das der Arbeitgeber überhaupt nichts mit der Pauschale zu tun hat.

Es wundert mich ehrlich gesagt das hier keiner irgendwelche Kenntnisse darüber hat.
Beim Arbeitgeber will ich keine schlafenden Hunde wecken, weil wenn die zu wenig Lohnsteuer abführen kann es mir ja eigentlich recht sein.

Ich kann nur sagen das ich die richtigen Daten eingetragen habe. Mit einer Fehlersuche hat das wenig zu tun.
Im Moment kann ich mir das nur so erklären das vielleicht Sondereffekte wie Inflationsausgleich oder Energiezuschuss, oder sonstwas, dazu geführt haben könnten. Aber das wäre dann bei vielen Deutschen der Fall und davon finde ich im Internet überhaupt nicht.
Kurzarbeit zum Beispiel führt auch dazu das man nachzahlen muss, aber die habe ich 22/23 nicht gemacht.

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#38
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

(26.03.2024, 06:14)Vahana schrieb: Also wenn nichts geändert wurde (und danach sieht es auch im WISO Programm aus) dann sorgt die Pauschale immer noch für eine Reduzierung der Lohnsteuer im Jahresausgleich.

Es wundert mich ehrlich gesagt das hier keiner irgendwelche Kenntnisse darüber hat.

Allerdings. Wenn die Deutschen allerdings ihre Besteuerung verstünden, müssten sie eigentlich dagegen aufbegehren.

https://www.test.de/Steuererklaerung-Pfl...1838626-0/
Fazit: Insgesamt kommt sie auf berufliche Ausgaben von 2 730 Euro. Damit über­springt sie den für 2023 geltenden Werbungs­kostenpausch­betrag von 1 230 Euro um 1 500 Euro. Bei einem Grenz­steu­ersatz von 38 Prozent bringt ihr das eine Erstattung von 570 Euro.

Das würde meine Vermutung bestätigen. Rückerstattung nur, wenn der Pauschbetrag überschritten wird. Vielleicht verstehen die bei Finanztest aber auch das Steuersystem nicht.
#39

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

Doch, die verstehen das.
#40
Notiz 

RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an

Nein die verstehen das nicht.

Hier steht es nochmal ganz direkt falsch in deinem Link:

Zitat:Werbungs­kosten

2023 rechnet das Finanz­amt für jeden Arbeitnehmenden pauschal mit 1 230 Euro Werbungs­kosten im Jahr. In den Vorjahren lag dieser Arbeitnehmerpausch­betrag mit 1 200 Euro (2022) und 1 000 Euro (2021) noch etwas nied­riger. Dieser Pausch­betrag wird gleich berück­sichtigt, wenn der Arbeit­geber die monatlich fällige Lohn­steuer ermittelt. Wer dann aber mit der Steuererklärung höhere Werbungs­kosten abrechnet, spart Steuern. Typische Werbungs­kosten sind etwa Ausgaben für den Arbeitsweg oder im Homeoffice sowie Anschaffungs­kosten für Arbeitsmittel und Gewerk­schafts­beiträge. Alles in allem kann sich eine statt­liche Summe ergeben, die eine attraktive Steuererstattung bringt.

Warum sollte das so sein?

Hier nochmal richtig von Taxfix:

https://taxfix.de/ratgeber/steuern-spare...schreiten/


Zitat:Die Werbungskostenpauschale
Jedem*r Arbeitnehmer*in steht eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro zu. Die Pauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt, wird dir bei deiner Steuererklärung von deinem Bruttolohn abgezogen. Dadurch sinkt deine steuerliche Belastung. Ganz automatisch. Der Betrag steht dir pro Steuerjahr nur einmal zu, selbst wenn du ein zweites Arbeitsverhältnis hattest.
Gekürzt werden darf der Jahresbetrag nicht. Auch dann nicht, wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast oder offensichtlich weniger Werbungskosten als der Pauschbetrag angefallen sind.
Wenn du verheiratet bis oder einer Lebenspartnerschaft lebst, steht dir und deinem*r Partner*in je ein Pauschbetrag zur Verfügung. Dabei darf jede*r Partner*in frei entscheiden, ob er*sie den Pauschbetrag nutzt oder höhere Kosten nachweist.


Oder hier:

https://www.steuertipps.de/beruf-job/wer...npauschale


Zitat:Arbeitnehmerpauschbetrag: So funktioniert die Werbungskostenpauschale
31.08.2021, 13:27 Uhr - 
Den Arbeitnehmerpauschbetrag (auch Werbungskostenpauschbetrag oder Werbungskostenpauschale) erhalten Sie, wenn Sie in Ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten geltend machen oder wenn Ihre nachgewiesenen Werbungskosten niedriger als der Pauschbetrag sind.
Können Sie Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag / der Werbungskostenpauschale nachweisen, wird der höhere Betrag berücksichtigt.


Ich mache die Erklärungen seit etwa 8 Jahren mit WISO und das war immer so, dass ich bis zur Grenze der Pauschale eintragen was ich wollte, die Summe der Rückerstattung bleibt immer gleich.
Erst wenn die Grenze der Pauschale überschritten wird ändert sich auch die Rückerstattung.
Man kann das wunderbar testen indem man an den Kilometern Arbeitsweg herum schraubt.

Also wenn ich falsch liege, dann wird das seit mindestens 8 Jahre auf der größten Steuersoftware deutschlandweit auch falsch berechnet.
Vermutlich wäre das irgendwann aufgefallen.

Ich vermute einfach mal das viele sich die Pauschale als Freibetrag beim Arbeitgeber eintragen lassen und dann wird die auch berücksichtigt bei dem monatlichen Einkommen. Dann ist man allerdings zu einer Abgabe einer Erklärung verpflichtet (soweit ich weiß) und bekommt dann auch nichts mehr wieder am Jahresende, wenn ansonsten nichts abzusetzen ist über der Pauschale.
 
Was natürlich gut wäre, wenn man die Pauschale als Freibetrag ansetzen könnte ohne einen Lohnsteuerjahresausgleich machen zu müssen. Da könnte ich mal meinen Arbeitgeber fragen.

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