@MrPassiv
LP, MLP, BDC
Hatten wir dies nicht schon mal durchdekliniert? Ich habe gerade so ein deja vu!
" .... Das Tagesgeschäft der Firma wickelt ein sogenannter General Partner ab. Die Anleger werden als "Limited Partner" eingestuft und haben als reine Kapitalgeber keinen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen. Sie kassieren üblicherweise vierteljährlich "distributions" - das sind die erzielten Überschüsse der Firma.
Steuerlich handelt es sich bei diesen Ausschüttungen für deutsche Investoren allerdings nicht um Dividenden, sondern um gewerbliche Einkünfte aus einer US-Beteiligung, die ausschließlich in den USA steuerpflichtig sind. Das hat für deutsche Direktanleger fatale Folgen: Die Depotbank zwackt von den üppigen Ausschüttungen 39,6 Prozent US-Quellensteuer ab.
Theoretisch müssen deutsche Investoren in den USA alljährlich bis zum 15. April des Folgejahres eine Steuererklärung einreichen und ihre US-Einkünfte dort versteuern. Das wäre aus finanzieller Sicht sogar sinnvoll, weil in den USA Einkünfte bis zu 9225 Dollar nur mit zehn Prozent besteuert werden. Anleger würden also einen Großteil ihrer unfreiwillig vorausbezahlten Quellensteuern zurückbekommen. Das setzt aber voraus, dass man sich durch das komplizierte amerikanische Steuerformular kämpft. .."
https://www.boerse-online.de/nachrichten...00815416/2
LP, MLP, BDC
Hatten wir dies nicht schon mal durchdekliniert? Ich habe gerade so ein deja vu!
" .... Das Tagesgeschäft der Firma wickelt ein sogenannter General Partner ab. Die Anleger werden als "Limited Partner" eingestuft und haben als reine Kapitalgeber keinen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen. Sie kassieren üblicherweise vierteljährlich "distributions" - das sind die erzielten Überschüsse der Firma.
Steuerlich handelt es sich bei diesen Ausschüttungen für deutsche Investoren allerdings nicht um Dividenden, sondern um gewerbliche Einkünfte aus einer US-Beteiligung, die ausschließlich in den USA steuerpflichtig sind. Das hat für deutsche Direktanleger fatale Folgen: Die Depotbank zwackt von den üppigen Ausschüttungen 39,6 Prozent US-Quellensteuer ab.
Theoretisch müssen deutsche Investoren in den USA alljährlich bis zum 15. April des Folgejahres eine Steuererklärung einreichen und ihre US-Einkünfte dort versteuern. Das wäre aus finanzieller Sicht sogar sinnvoll, weil in den USA Einkünfte bis zu 9225 Dollar nur mit zehn Prozent besteuert werden. Anleger würden also einen Großteil ihrer unfreiwillig vorausbezahlten Quellensteuern zurückbekommen. Das setzt aber voraus, dass man sich durch das komplizierte amerikanische Steuerformular kämpft. .."
https://www.boerse-online.de/nachrichten...00815416/2